FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Grundsteuer
23.10.2023

Service der Finanzverwaltung wirkt: Nordrhein-Westfalen bei Grundsteuer auf der Zielgeraden

Für 97 % der Grundstücke in Nordrhein-Westfalen wurde bereits eine Grundsteuererklärung abgegeben bzw. ein Schätzbescheid erlassen. „Der Service der Finanzverwaltung hat die Bürgerinnen und Bürger tatkräftig unterstützt: digital, telefonisch und persönlich. Unsere Serviceangebote kommen bei den Menschen an“, so Finanzpräsidentin Dr. Katrin Kirchner.

Nordrhein-Westfalen liegt bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform auf der Zielgeraden. Für rund 93 % aller Grundstücke in Nordrhein-Westfalen liegen in den Finanzämtern im Land die Erklärungen vor, weitere rund 4 % wurden bisher geschätzt. Das zeigt, die Finanzverwaltung war gut auf die Aufgabe vorbereitet, die der Bund ihr mit seiner Reform übertragen hatte. Sie arbeitet gezielt darauf hin, dass den Kommunen im Jahr 2024 die Grundlagen in Form der Grundsteuermessbeträge für die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer vorliegen.

„Dem Service und der Ansprechbarkeit unserer Finanzämter kam mit dem Beginn der Grundsteuerreform eine besondere Bedeutung zu. Uns war klar, dass die Bürgerinnen und Bürger angesichts der abzugebenden Erklärung keine große Freude verspüren, aber wir haben auf allen Kanälen bestmöglich unterstützt. Dies zeigt sich an den Nutzerzahlen Online, an den Hotlines und in unseren Ämtern“, so Finanzpräsidentin Dr. Katrin Kirchner. 

Dafür haben die nordrhein-westfälischen Finanzämter frühzeitig mehr Personal aufgebaut, insgesamt wurden in den letzten Jahren rund 380 Regierungsbeschäftigte für die Grundsteuerstellen eingestellt. Weiterhin wurde eine Grundsteuer-Hotline und ein vielfältiges Service-Angebot eingerichtet sowie kontinuierlich weiterentwickelt. Dazu gehören auch 6 Millionen Informationsschreiben, die vor Beginn der Abgabefrist – dem 1. Juli 2022 – an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger verschickt wurden.

 

Besonders das Online-Angebot wurde genutzt

Mehr als 5 Millionen Zugriffe verzeichnete der zentrale Onlineauftritt www.grundsteuer.nrw.de. Dort unterstützt die Finanzverwaltung mit Klickanleitungen, Erklärvideos, FAQ und weiteren Informationen. Hinzu kommen noch über 8,2 Millionen Zugriffe auf das eigens eingerichtete Geodatenportal, zum Abruf z. B. der benötigten Grundstücksgrößen und der Bodenrichtwerte.

Auch die auf Youtube bereitgestellten Elster-Ausfüllanleitungen wurden rund 2 Millionen Mal aufgerufen und haben so bei der Abgabe der Erklärung geholfen. „Die Menschen im Land sind besonders online-affin, das zeigt sich auch daran, dass über 90 % der Grundsteuererklärungen online eingereicht wurden“, sagt Kirchner.

Direkte Nachfragen sind weiterhin möglich: An den 104 lokalen Grundsteuer-Hotlines im ganzen Land, in jedem Finanzamt, wurden innerhalb der Servicezeiten knapp 1,9 Millionen Anrufe entgegengenommen. Auch im kommenden Jahr, 2024, werden die Grundsteuer-Expertinnen und -Experten erreichbar sein.

In den kommenden Wochen und Monaten werden die Finanzämter die Bearbeitung der Grundstücksfälle weiter vorantreiben. Im nächsten Schritt werden die unbebauten Grundstücke und im Anschluss die verbleibenden Fälle geschätzt. Auch nach einer Schätzung bleiben die Finanzämter bei der Feststellung des Grundsteuerwertes aktiv. Die betroffenen Personen sind trotz Schätzung weiterhin verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte beim Finanzamt abzugeben.

 

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Daher wurde die Reform nötig. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell, wie in der Mehrzahl der Länder.