FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
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31.05.2016

Zukunftsinvestitionen schaffen gute Perspektiven für Bürger und Wirtschaft

Finanzminister Norbert Walter-Borjans: Wir stellen die Weichen für die Zukunft. - Kreditaufnahme bleibt im 2. Nachtragshaushalt 2016 unverändert

Die Landesregierung will mit einem 2. Nachtragshaushalt in zahlreiche Projekte bei Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und Integration investieren. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen die Zukunftsinvestitionen mit Mehrausgaben von rund 550 Millionen Euro komplett durch Minderaus-gaben und zusätzliche Einnahmen aufgefangen werden. Die Nettoneuverschuldung bleibt damit unverändert bei 1,8 Milliarden Euro.

„Wir zeigen klar und deutlich, dass wir über die Konsolidierung des Haushalts nicht die Sicherung unserer Zukunftsfähigkeit aus den Augen verlieren. Wir investieren in Bildung, Chancengleichheit und Sicherheit ebenso wie in die Sanierung von Hochschulen und Justizgebäuden, in die Modernisierung unserer Finanzverwaltung. Und wir sorgen dafür, dass diejenigen Flüchtlinge, die bei uns bleiben, auch in unser Land integriert werden“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Nur so können wir die Weichen stellen zu guten Perspektiven für unsere Bürge-rinnen und Bürger und für eine erfolgreiche Wirtschaft.“

Im Investitionspaket des 2. Nachtragshaushalts für 2016 sind unter anderen enthalten:

Bildung

 11,5 Millionen Euro für 529 zusätzliche Stellen für die Schulen, davon 300 für Sonderpädagogen zur Stärkung der Inklusion.

 6,2 Millionen Euro mehr für Weiterbildung und Familienbildung.

Justiz

 Rund 1 Million Euro für 79 zusätzliche Stellen, davon 45 Stellen im Bereich des Justizvollzugs für Integrationsbeauftragte.

Finanzverwaltung

 3,2 Millionen Euro und 14 zusätzliche Stellen im Projekt „Finanzverwaltung der Zukunft“.

Polizei

 7 Millionen Euro für eine verbesserte Ausstattung der Polizei (wie zum Beispiel Schutzwesten).

Integration

 9,1 Millionen Euro werden für Familienberatungs- und Integrationsprojekte im Familien- und Jugendministerium, wie zum Beispiel die Aufstockung der Mittel für „Brückenprojekte“ um 5 Millionen Euro, veranschlagt.

Weitere Unterstützung der Kommunen zur Flüchtlingsbetreuung

 172 Millionen Euro zusätzliche Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und

 213 Millionen Euro zusätzliche Kostenerstattung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge durch die Anpassung an die aktuellen Flüchtlingszahlen. Die Summe (385 Millionen Euro) wird das Land vollständig an die Kommunen weiterleiten.

Asylbewerber

 120 Millionen Euro kalkuliert das Land für Mehrausgaben bei der Versorgung von Asylbewerbern.

Zusätzlich schiebt die Landesregierung Investitionen in folgende Projekte an (durch Verpflichtungsermächtigungen):

- Hochschule: 191 Millionen Euro für Modernisierungen im Zusammenhang mit der Hochschulmodernisierungsvereinbarung.

- Justiz: 103 Millionen Euro für die Grundsanierung der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel.

- Finanzverwaltung: Verpflichtungsermächtigung von rund 140 Millionen Euro für ein neues Rechenzentrum.

- Breitbandausbau: 80 Millionen Euro zur Förderung des Breitbandausbaus.

- Polizei: Bereitstellung weiterer 26,4 Millionen Euro für zusätzliche Ausrüstung.

Den Ausgaben stehen im 2. Nachtragshaushalt zusätzliche Einnahmen gegenüber: unter anderem 150 Millionen durch die vorgezogene Spitzabrechnung des Bundes für Flüchtlinge und 185 Millionen Euro durch eine Tilgungserhöhung des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebs. Außerdem werden Minderausgaben zum Beispiel beim Wohngeld (40 Millionen Euro) und bei den Personalausgaben (148 Millionen Euro) veranschlagt.

Der Nachtragshaushalt kommt damit ohne eine neue Kreditaufnahme aus. Walter-Borjans: „Wir nehmen die Herausforderungen an, ohne vom Ziel des Haushaltsausgleichs bis 2020 abzuweichen. Es bleibt dabei: kein Kaputtsparen, sondern bei den Ausgaben maßhalten und sinnvoll investieren.“

Anlage

Zu den Eckwerten des 2. Nachtragshaushalts 2016