FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Versand der Lohnsteuerbescheinigung 2022

Die Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2022 werden ab Mitte Februar 2023 verschickt.

Telefonische Auskünfte zum Inhalt der Bescheinigung sind dem LBV NRW ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt möglich.

Bereits ab der digitalen Übermittlung Ihrer Lohnsteuerbescheinigung durch das LBV NRW an das Finanzamt ist ein elektronischer Abruf über das Elster Portal möglich.

Die FAQ zur Lohnsteuerbescheinigung 2022 finden Sie hier.