FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
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So geht es nach der Abgabe der Grundsteuererklärung weiter

Was passiert nach der Abgabe der Grundsteuererklärung?

Der weitere Ablauf / Die Bescheide im Einzelnen / Der Hebesatz / Das Rechtsmittel Einspruch

Der weitere Ablauf Wie geht es nach der Abgabe der Grundsteuererklärung weiter?

Wenn Sie Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben haben, berechnet das Finanzamt in einem ersten Schritt den Grundsteuerwert.

Außerdem erstellt es einen Grundsteuermessbescheid.

Sie erhalten deshalb zwei Bescheide, 

  • den Grundsteuerwertbescheid und
  • den Grundsteuermessbescheid.

Die Bescheide befinden sich regelmäßig zusammen in einem Umschlag.

Wichtig: Aufgrund dieser beiden Bescheide müssen Sie keine Zahlung leisten. Sie dienen lediglich als Berechnungsgrundlage beziehungsweise für die Gemeinde als Grundlage für die Festsetzung Ihrer Grundsteuer.

Eine Zahlung aufgrund der Neufestsetzung müssen Sie erst leisten, wenn Sie Ihren Grundsteuerbescheid von der Gemeinde erhalten haben. Das ist im Jahr 2025 der Fall.

 

Der Ablauf bildlich dargestellt:

     Blau = Zuständigkeit Finanzamt; grün = Zuständigkeit Gemeinde

Die Bescheide im Einzelnen Wie lese ich die Bescheide vom Finanzamt richtig?

I. Grundsteuerwertbescheid

In einem ersten Schritt erstellt das Finanzamt Ihren Grundsteuerwertbescheid. Hier finden Sie Beispiele für den Grundsteuerwertbescheid für Wohngrundstücke (Ertragswertverfahren), wie z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie den Grundsteuerwertbescheid für Nichtwohngrundstücke (Sachwertverfahren), wie z.B. Geschäftsgrundstücke. Dieser Bescheid dient als Grundlage für den Grundsteuermessbescheid.

II. Grundsteuermessbescheid

Das Finanzamt berechnet anhand des Grundsteuerwerts (siehe Grundsteuerwertbescheid) und einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und setzt diesen durch den Grundsteuermessbescheid fest. Hier finden Sie ein Beispiel für den Grundsteuermessbescheid mit hilfreichen Erläuterungen und Hinweisen. Der Grundsteuermessbescheid wird auch an die Gemeinde übermittelt.

III. Grundsteuerbescheid

Die Gemeinde berechnet auf der Grundlage des Grundsteuermessbescheides die Grundsteuer und setzt diese mit dem Grundsteuerbescheid fest. Erst wenn Sie Ihren Grundsteuerbescheid von der Gemeinde erhalten haben, müssen Sie eine Zahlung leisten. Das ist im Jahr 2025 der Fall.

 

     Die Reihenfolge der Bescheide bildlich dargestellt:

 

     Blau = Zuständigkeit Finanzamt; grün = Zuständigkeit Gemeinde

Der Hebesatz Wie berechnet sich die zu zahlende Grundsteuer?

Der von den Finanzämtern neu berechnete Grundsteuerwert sowie der Grundsteuermessbetrag haben noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Es ist beabsichtigt, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren. Das Ministerium der Finanzen wird daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt. So wird Transparenz darüber ermöglicht, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern gesenkt, erhöht oder gleich gelassen werden. Für den Grundstückseigentümer bedeutet dies, dass die zu zahlende Grundsteuer sinken, steigen oder gleichbleiben kann.

Das Rechtsmittel Einspruch Kann ich gegen die Bescheide Einspruch einlegen?

Ja, das können Sie.

Sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grundsteuermessbescheid können Sie Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist bei dem zuständigen Finanzamt schriftlich einzureichen. Eine Bestätigung über den Eingang Ihres Einspruchs erteilt Ihr Finanzamt in der Regel nicht.

Tipp: Sie können Ihren Einspruch auch elektronisch über ELSTER übersenden. Wenn Sie Ihren Einspruch über ELSTER eingereicht haben, erhalten Sie automatisch eine Versandbestätigung. 

Die Frist für einen Einspruch beträgt einen Monat.

Allgemeine Informationen zur Einspruchsfrist finden Sie auf den Internetseiten der Finanzämter.

 

Beachten Sie:

Entscheidungen, die in den vorgenannten Bescheiden getroffen werden, werden für andere Bescheide als Grundlage genutzt. Sie sind sogenannte Grundlagenbescheide, insbesondere für Ihren Grundsteuerbescheid.

Wenn Sie Einspruch einlegen möchten, müssen Sie sich gegen diese Grundlagenbescheide - also je nach Anliegen gegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid - wenden und nicht gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Geben Sie dabei auch die Gründe für Ihren Einspruch an.

Hinweis zu online verfügbaren Berechnungstools zur Ermittlung des Grundsteuerwerts

Haben Sie Ihren Grundsteuerwert mit Hilfe eines Online-Berechnungstools ermitteln lassen, kann dieser gegebenenfalls von dem Grundsteuerwert abweichen, den Ihnen Ihr Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid mitgeteilt hat. Dies kann zum Beispiel daran liegen, dass ein Online-Berechnungstool innerhalb der einzelnen Berechnungsschritte abweichend rundet.

Ihr Finanzamt ist bei der Berechnung des Grundsteuerwerts an das Bewertungsgesetz gebunden.