Lehrbereiche an der HSF

Lehrbereiche an der HSF

Kernmerkmal für die HSF ist die Gliederung der steuerlichen Fachgebiete in verschiedene Lehrbereiche. Die Lehrbereichsleiter und Lehrbereichsleiterinnen stellen die wesentlichen Inhalte und Besonderheiten der jeweiligen Fachbereiche vor.

 
Der Lehrbereich vermittelt den angehenden Angehörigen des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung Kenntnisse des steuerlichen Verfahrensrechts.

Anspruch der Lehrveranstaltungen ist es, den Studierenden das für ihren künftigen Einsatz in allen Bereichen der Steuerverwaltung erforderliche grundlegende Wissen mit auf den Weg zu geben.

Den fachlichen Schwerpunkt bilden Vorlesungsreihen, die die Vorschriften der Abgabenordnung (AO) zum Gegenstand haben.
Im Grundstudium werden zunächst „basics“ thematisiert. Hierbei handelt es sich um die notwendigen Begriffsbestimmungen und die allgemeinen Vorschriften der AO zum Steuerbescheid einschliesslich der Bekanntgaberegelungen, der Fristen sowie Grundlagen der Korrektur von Steuerbescheiden und des Rechtsbehelfsverfahrens gegen Steuerbescheide. Nach der Zwischenprüfung werden im weiteren Verlauf des Grundstudiums diese Themen vertieft und um die Vorschriften des Ermittlungsverfahrens, der Aussenprüfung, des Feststellungs- und des Erhebungsverfahrens ergänzt. Schliesslich sind Schwerpunkt des Hauptstudiums das Vollstreckungsverfahren, das Steuerstrafrecht und das Haftungsrecht.
 

Lehrbereichsleitung: ORRin Bärbel Gehrmann

Ziel der Lehrveranstaltungen in den Fächern ASV/SGV ist es, wichtige Schlüsselkompetenzen, insbesondere die Sozial- und Methodenkompetenz der Studierenden zu fördern. Themen sind unter anderen Kommunikation, Kooperation, Konfliktmanagement, Präsentationstechnik, Zeitmanagement und Bürgerorientierung. Neben der Vermittlung theoretischen Wissens spielt dabei das Erfahrungslernen eine besondere Rolle. Dies wird durch eine Vielzahl von gruppendynamischen Übungen, rhetorischen Übungen und Rollenspielen ermöglicht.
Unterrichtet wird im Grundstudium I und II mit einer wöchentlichen Stundenzahl von zwei Stunden sowie im Hauptstudium II von zwei Stunden. Im Grundstudium III findet eine Blockveranstaltungswoche statt, d. h. die Studierenden befassen sich eine ganze Woche nur mit den Themen dieses Fachs.

 

Lehrbereichsleitung: Profin. Dr. Elke Böing

Der Lehrbereich Bewertung und Vermögensbesteuerung befasst sich mit der Bewertung von Vermögenswerten (Grundstücke, Unternehmen, übrige Vermögenswerte) für Zwecke der Grundsteuer und für Zwecke der Schenkung- und Erbschaftsteuer sowie mit Fragen der Besteuerung dieser Vermögenswerte  mit Grundsteuer und Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Unterrichtet wird das Fach Bewertung und Vermögensbesteuerung im Grundstudium I bis V sowie im Hauptstudium I mit einer im jeweiligen Studienabschnitt divergierenden wöchentlichen Stundenzahl von zwei bis drei Stunden.

Es ist Gegenstand verschiedener Übungsklausuren im Grundstudium III bis V und im Hauptstudium I und II sowie Gegenstand der Prüfungsklausur.

Folgende Themen werden im Grund- und Hauptstudium behandelt, wobei die Reihenfolge und Gewichtung allerdings nicht verbindlich ist, sondern den organisatorischen oder zeitlichen Vorgaben angepasst werden kann:

Grundstudium:
  • Einführung in das Bewertungsrecht (Wesen, Bedeutung und Rechtsgrundlagen),
  • Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer und für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer,
  • Bewertung des übrigen Vermögens (z. B. Wertpapiere, Kapitalforderungen und -schulden, wiederkehrende Nutzungen und Leistungen) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer,
  • Abgrenzungsfragen zwischen Grundstücken und Betriebsvorrichtungen,
  • Einführung in das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (Wesen, Bedeutung und Rechtsgrundlagen),
  • Besteuerung der Erwerbe von Todes wegen (z. B. Erbanfall, Vermächtnis, Pflichtteilsanspruch, Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall),
  • Ermittlung der Erbschaftsteuer beim Erwerb von Privatvermögen (Steuerbefreiungen, Steuerklassen, Freibeträge, Steuersätze),
  • Besteuerung von Schenkungen,
  • Ermittlung der schenkungsteuerlichen Bereicherung (Steuerbefreiungen, Freibeträge, Steuersätze),
  • Schenkungsteuerliche Einzelfragen,
  • Zusammenrechnung von Erwerben,
  • Vor- und Nacherbschaft,
  • Sonstige erbschaftsteuerliche Einzelfragen,
  • Bewertung des Betriebsvermögens von Einzelunternehmen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer,
  • Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter besonderer Berücksichtigung des Erwerbs von Betriebsvermögen (Besondere Steuerbefreiungen, Steuerklassen, Besondere Behaltensregelungen).

Hauptstudium:

  • In Kooperation mit dem Lehrbereich Besteuerung der Gesellschaften werden die Bewertung des Betriebsvermögens von Personen- und Kapitalgesellschaften und die Ermittlung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer beim Erwerb von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften vorgestellt.

Lehrbereichsleitung: Prof. Dr. jur. Hans Bodo Ebber

Mit dem Begriff Bilanzsteuerrecht spricht man die Summe aller Rechtsvorschriften an, die die Buchführung der Geschäftsvorfälle und die Bilanzierung des Vermögens der Betriebe und damit die Grundlage für die Ertragsbesteuerung von Unternehmen regeln. Im Lehrbereich Bilanzsteuerrecht werden deshalb zunächst die Grundsätze der doppelten Buchführung vermittelt, um den Studierenden einen Einblick in das betriebliche Rechnungswesen zu geben. Dazu gehören die Dokumentation der vielfältigen Geschäftsvorfälle aus der Praxis der Betriebe durch Buchungen auf Konten sowie die Erstellung der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Die Umsetzung der Buchführung mit Hilfe der Datenverarbeitung schließt sich an.

Neben den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften des HGB lernen die Studierenden die besonderen bilanzsteuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften kennen, um diese auf praxisrelevante Sachverhalte bei der Bilanzierung des Betriebsvermögens und der Schulden von Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) anwenden zu können. Darüber hinaus wird das Recht und die Technik der Bilanzberichtigung aus der Sicht der Außen- (Betriebs-) Prüfung vermittelt.

Das Fach Bilanzsteuerrecht und betriebliches Rechnungswesen, Außenprüfung wird im Grundstudium ebenso wie im Hauptstudium überwiegend mit fünf Wochenstunden unterrichtet und ist Gegenstand sämtlicher Aufsichts- sowie Prüfungsklausuren. Das Fach gehört deshalb zum Kernbereich des Studiums an der HSF NRW.

Grundstudium:

  • Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht,
  • Doppelte Buchführung und Buchen auf Konten,
  • Abschluss der Konten und Erstellung von Bilanzen,
  • Buchführung durch Datenverarbeitung mit dem DATEV-System,
  • Berichtigung von Bilanzen (Rechtsfragen und Technik),
  • Handels- und steuerrechtliche Ansatz- und Bewertungsgrundsätze und deren Bedeutung für die Bilanzierung der Wirtschaftsgüter der Gewerbebetriebe,
  • Besondere Bilanzierungsfragen zu Grundstücken, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren, Vorräten, Forderungen und Schulden der Betriebe.

Hauptstudium:

  • Anspruchsvolle Problemkreise des Bilanzsteuerrechts,
  • Bilanzierung bei Personenhandelsgesellschaften unter Berücksichtigung der besonderen Probleme der Ertragsbesteuerung und der Umsatzsteuer,
  • Bilanzierung bei Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer,
  • Berichtigung der Bilanzen von Kapitalgesellschaften aus der Sicht der Betriebsprüfung.
  • Ergänzend werden Seminare angeboten, in denen die Technik der Bilanzberichtigung mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung vermittelt wird.

Lehrbereichsleitung:  Prof. Dr. Carsten Pohl

Die Vorlesungen im Lehrbereich Besteuerung von Gesellschaften befassen sich mit Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Wechselbeziehungen zwischen dem Gesellschafts- und Steuerrecht dieser Unternehmensverbindungen werden für die Besteuerung auf der Ebene der Gesellschaft und der Gesellschafter vorgestellt.

Die Veranstaltungen im Fach Besteuerung von Gesellschaften finden im Grundstudium III bis V sowie im Hauptstudium I und II statt.
BStG ist Gegenstand verschiedener Übungsklausuren im Grund- und Hauptstudium sowie Gegenstand einer Prüfungsklausur der Laufbahn- bzw. Diplomprüfung.

Folgende Themen werden im Grund- und Hauptstudium behandelt, wobei die Reihenfolge und Gewichtung nicht verbindlich ist, sondern den organisatorischen oder zeitlichen Vorgaben angepasst werden kann.

Grundstudium:

  • Betriebsvermögen der Personengesellschaften,
  • Gewinnermittlung und Gewinnverteilung,
  • Besonderheit: Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen,
  • Gesellschaftsrecht der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG …),
  • Persönliche Körperschaftsteuerpflicht,
  • Sachliche Körperschaftsteuerpflicht,
  • Berechnung und Festsetzung der Körperschaftsteuer.

Hauptstudium:

  • Steuerrechtliche Besonderheiten der GmbH & Co. KG,
  • Bedeutung des negativen Kapitalkontos i.S.d. § 15a EStG,
  • Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften,
  • Umstrukturierungen bei Personengesellschaften,
  • Steuerrechtliche Sonderfragen bei Kapitalgesellschaften,
  • Einlagen (offene und verdeckte),
  • Gewinnausschüttungen (offene und verdeckte),
  • Organschaft (Körperschaft- und Gewerbesteuer).

Lehrbereichsleitung: Prof. Dr. iur. Claus Möllenbeck

Der Lehrbereich Einkommensteuer befasst sich insbesondere mit der Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Bestimmung der Einkunftsarten, Ermittlung der Einkünfte/des zu versteuernden Einkommens) sowie der Besteuerung von Personenunternehmen (insbesondere die Besteuerung von Einzelunternehmen). Die Behandlung der Besteuerung der Personengesellschaften erfolgt in Kooperation mit dem Lehrbereich Besteuerung der Gesellschaften. Zusätzlich umfasst der Lehrbereich Einkommensteuer auch die Themen „Internationales Steuerrecht“ (Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, Besteuerung von Auslandssachverhalten unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) im Hauptstudium I und II sowie „Gewerbesteuer“ (hier: Besteuerung von Personenunternehmen) im Grundstudium III bis V.
Mit ihrem Steueraufkommen ist die Einkommensteuer in ihren unterschiedlichen Erhebungsformen (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) auch heute noch die bedeutendste Einnahmequelle des Staates. Zudem hat sie eine starke gesellschaftliche und soziale Steuerungsfunktion.
Das Fach Einkommensteuer begleitet die Studierenden vom Beginn ihres Studiums bis zur Diplomprüfung mit einer variierenden wöchentlichen Stundenzahl von fünf bis acht Stunden (inkl. Internationales Steuerrecht). Es ist sowohl Gegenstand der Prüfungsklausuren (Zwischenprüfung im Grundstudium II und Examensprüfung im Hauptstudium II) als auch der Aufsichtsarbeiten in den übrigen Studienabschnitten.

Folgende Themen werden im Grund- und Hauptstudium behandelt, wobei die Reihenfolge und Gewichtung nicht verbindlich ist, sondern ständig den organisatorischen und zeitlichen Vorgaben sowie - gerade im Lehrbereich Einkommensteuer - rechtlichen Änderungen angepasst werden kann:

Grundstudium:

  • Grundzüge der Besteuerung/Einführung in die Systematik des Einkommensteuerrechts,
  • Vorstellung und Ermittlung der sieben Einkunftsarten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte insbesondere Besteuerung der Renten),
  • Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte,
  • Ermittlung des Einkommens (Steuerliche Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen),
  • Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Kinderfreibetrag sowie weitere tarifliche Besonderheiten),
  • Gewerbesteuer (hier: Besteuerung von Personenunterehmen).

Hauptstudium:

  • Private Veräußerungsgeschäfte,
  • Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 17 EStG,
  • Ertragsbesteuerung im Zusammenhang mit vorweggenommener Erbfolge und im Erbfall/Erbauseinandersetzung,
  • Besteuerung wiederkehrender Bezüge/Versorgungsleistungen,
  • Fragen der Betriebsaufspaltung,
  • Besteuerung bei Beendigung von Personenunternehmen (Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Betriebsverpachtung im Ganzen, unentgeltliche Betriebsübertragung,
  • Einbringungsvorgänge in eine Kapitalgesellschaft.

Lehrbereichsleitung: Profin. Dr. Nicola von Harenne

 

Das Fach öffentliches Recht (ÖR) hat die Aufgabe, die Studenten mit den Grundstrukturen des Staatsaufbaus und der öffentlichen Verwaltung vertraut zu machen. Das hat gerade für die Ausbildung des Steuerbeamten große Bedeutung, da die Steuerverwaltung als Eingriffsverwaltung in besonderer Weise den rechtsstaatlichen Grundsätzen unterworfen ist.

Aufgrund der Vollendung des europäischen Binnenmarkts gewinnt die Rechtssetzungskompetenz der europäischen Union immer größeren Einfluss auf das nationale Recht und in besonderer Weise auf das Steuerrecht. Deshalb werden im Rahmen des Fachs öffentliches Recht auch die wesentlichen Bereiche des Europarechts abgebildet.
Die Unterrichtung des Faches öffentliches Recht erfolgt während des Grundstudiums. Bis zur Zwischenprüfung (Ende Grundstudium II) werden eine Aufsichtsklausur sowie die Zwischenprüfungsklausur geschrieben. In den einzelnen Studienabschnitten bis zum Ende des Grundstudiums werden im Fach öffentliches Recht folgende Themengebiete unterrichtet:

  • Methoden der Rechtsanwendung
  • Staatsziele
  • Grundrechte
  • Beamtenrecht
  • Verfassungsorgane
  • Europarecht
  • Gesetzgebungsverfahren

Der Lehrbereich Privatrecht (PR) hat im Rahmen der Fachstudien die Aufgabe, die Studierenden mit dem System und den Strukturen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie der Insolvenzordnung vertraut zu machen. Das ist Voraussetzung für das Verständnis der steuerrechtlichen Institute. Wegen des engen Bezugs zum Privatrecht gehört auch der Themenbereich Grunderwerbsteuer zu diesem Lehrbereich.
Die Unterrichtung des Faches Privatrecht erfolgt während des Grundstudiums mit wöchentlich drei Vorlesungsstunden. Nach etwas einem Jahr sowie zum Ende des Grundstudiums wird eine jeweils dreistündige Klausur geschrieben.
Folgende Themengebiete sind Gegenstand der Vorlesungen des Lehrbereichs Privatrecht, die in einzelnen Studienabschnitten unterrichtet werden:

  • Allgemeiner Teil des BGB mit einzelnen Elementen des Schuldrechts
  • Sachenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Schuldrecht Allgemeiner Teil und Besonderer Teil
  • Grunderwerbsteuer
  • Sicherungsrechte
  • Insolvenzrecht

Lehrbereichsleitung: Profin. Dr. Claudia Hudasch

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Verbraucher belasten soll (Verbrauchsteuer), gesetzestechnisch aber (regelmäßig) vom Unternehmer geschuldet wird (Verkehrsteuer). Sie ist eine harmonisierte Steuer, denn sie wird in vielen europäischen Staaten nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere der sog. Mehrwertsteuersystemrichtlinie) erhoben. Die nationale Umsatzbesteuerung wird damit auch durch die europäische Rechtsprechung zur Gültigkeit und Auslegung des Gemeinschaftsrechts geprägt.

Den Studierenden werden im Grundstudium zunächst Kenntnisse und Methoden vermittelt, die sie befähigen, einfache Sachverhalte anhand des Umsatzsteuergesetzes bis zur rechnerischen Ermittlung der Umsatzsteuer zu bearbeiten. Unter Berücksichtigung der Anforderungen im weiteren Studienverlauf und der berufspraktischen Ausbildung wird ein solides umsatzsteuerrechtliches Grundlagenwissen vermittelt.

Im Hauptstudium stehen die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung grenzüberschreitender Leistungen im Europäischen Binnenmarkt, ausgewählte Themen zur Umsatzbesteuerung bei Gesellschaften (Personen- und Kapitalgesellschaften), die Berichtigung des Vorsteuerabzugs und einige umsatzsteuerrechtliche Sonderregelungen im Vordergrund. Nach Abschluss des Hauptstudiums sollen die Studierenden befähigt sein, aufbauend auf ihren Kenntnissen über die Systematik des Umsatzsteuerrechts, auch schwierige umsatzsteuerrechtliche Probleme unter Zuhilfenahme von Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Literatur zu lösen.

Das Fach Umsatzsteuer wird im Grund- und Hauptstudium mit zwei bis vier Wochenstunden unterrichtet. Die Umsatzsteuer ist Gegenstand aller Aufsichts- und Prüfungsklausuren.

Grundstudium:

  • Abgrenzung steuerbarer Umsätze von nicht steuerbaren Umsätzen,
  • ausgewählte Steuerbefreiungen und Ermäßigungen des Steuersatzes,
  • Ermittlung und Berichtigung der Bemessungsgrundlage,
  • Rechnungen und Vorsteuerabzug,
  • der Unternehmer bzw. der Leistungsempfänger als Steuerschuldner.

Hauptstudium:

  • Umsatzbesteuerung im Europäischen Binnenmarkt,
  • Berichtigung des Vorsteuerabzugs,
  • Gesellschaften im Umsatzsteuerrecht,
  • Umsatzsteuerliche Sonderregelungen,
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen,
    • Differenzbesteuerung.

Lehrbereichsleitung: Prof. Dr. Lars Micker, BScEc, LL.M.

Finanzbeamte der Laufbahngruppe 2.1 benötigen im Rahmen ihrer späteren Tätigkeit in der Finanzverwaltung sowohl Verständnis für wirtschaftliche Fragestellungen als auch Kenntnisse über betriebliche Abläufe und deren instrumentale Steuerung. Daneben muss das Verwaltungshandeln auch ökonomisch sein.

Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Faches Wirtschaftswissenschaften die Grundzüge der

  • Finanzwissenschaft,
  • Betriebswirtschaftslehre,
  • Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und des
  • Ökonomischen Verwaltungshandelns
vermittelt.

Die Unterrichtung erfolgt durch die Mitglieder des Lehrbereichs Wirtschaftswissenschaften in enger Anbindung an die einschlägigen Steuerrechtsgebiete jeweils im Grundstudium III, IV und V.
Im Studienfach Informations- und Wissensmanagement, das dem Lehrbereich Wirtschaftswissenschaften zugeordnet ist, erhalten die Studierenden einen Überblick über die theoretischen und praktischen Grundlagen des Verwaltungshandelns. Hierzu gehören die Grundlagen und Einsatzbereiche von Risikomanagementsystemen, das Datenschutzrecht, die theoretischen und praktischen Grundlagen des PC-Einsatzes sowie der Umgang mit Datenbanken und IT-Netzen. Die Unterrichtung erfolgt im Grundstudium V.