Ziele und Strategie von KONSENS

Wesentliche Ziele des Vorhabens KONSENS sind die Vereinheitlichung und Modernisierung der in den Ländern eingesetzten IT des Besteuerungsverfahrens und damit die schrittweise Ablösung der bestehenden, heterogenen IT-Strukturen der Länder.

Durch die Vereinheitlichung und Modernisierung werden Verbesserungen in zahlreichen Handlungsfeldern erreicht:
  • Gleichmäßigkeit der Besteuerung
  • Effizienzgewinne im Besteuerungsverfahren (Wirtschaftlichkeit)
  • Verbesserung der Services für die Bürger und die Wirtschaft
  • Informationsaustausch und Risikomanagement über Ländergrenzen hinweg
  • Verbesserung der Steuerbetrugsbekämpfung
  • Ausbau der E-Government-Angebote
  • Mitarbeiterorientierung hinsichtlich der eingesetzten Dialogverfahren und IT-Services
Letztlich dient KONSENS dem Ziel, die Qualität des Steuervollzugs insgesamt zu verbessern und die Erledigung der steuerlichen Pflichten für alle Beteiligten am Besteuerungsverfahren zu erleichtern. Papierbasierte Verfahrensabläufe werden schrittweise abgelöst, stattdessen werden möglichst für alle Phasen des Besteuerungsprozesses elektronische Verfahren entwickelt und angeboten. Damit werden Bürokratiekosten für Bürger, Unternehmen, Beraterschaft und Verwaltung reduziert. Im Ergebnis leistet KONSENS damit einen wirkungsvollen Beitrag zur Steuervereinfachung. Im Vorhaben KONSENS werden IT-Fachverfahren unter der Federführung eines Landes entwickelt. Fachliche und organisatorische Besonderheiten anderer Länder werden nur berücksichtigt, soweit sie unabweisbar sind. Vorrangig sind in den einzelnen Ländern bestehende Organisationsstrukturen anzupassen. Die vorhandenen IT-Verfahren der Länder werden vereinheitlicht, technisch modernisiert, funktional erweitert und für den Einsatz in allen 16 Ländern und im Bund gestaltet. Daneben werden neue IT-Verfahren geschaffen. Die neu entwickelte Software muss hohen Standards genügen, zudem muss
die Kompatibilität zu den bereits im Einsatz befindlichen IT-Verfahren gewahrt bleiben. Die Migration technisch modernisierter Software darf den laufenden Betrieb nicht stören. Im Zuge der Modernisierung besteht eine große Herausforderung darin, in dieser so genannten Koexistenzphase die neue Software in den laufenden Betrieb zu integrieren. Bereits vereinheitlichte IT-Verfahren werden bedarfsorientiert weiterentwickelt.