29.09.2026

Ermittlungskomplex Troja: Millionenbetrug mit Handys – Bande unter Verdacht

- über 160 Durchsuchungen in 20 Ländern 

- sieben Haftbefehle vollstreckt 

- 300 Millionen Euro Schaden für Verbraucher

Seit den heutigen Morgenstunden vollstrecken etwa 1700 Steuer-, Zoll- und Polizeifahnder in 20 Ländern (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Estland, Finnland, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweiz, Niederlande und Vereinigtes Königreich) rund 160 Durchsuchungsbeschlüsse. Sieben Haftbefehle wurden bereits am 26.09.2026 in Österreich, Deutschland und Spanien vollstreckt, darunter die beiden mutmaßlichen Anführer der Organisation, sowie 15 Objekte durchsucht. 

Eine große Anzahl digitaler und analoger Beweismittel und Vermögenswerte wurden sowohl am Samstag als auch am heutigen Tag beschlagnahmt und gesichert.

Das Zollfahndungsamt Essen koordiniert die Maßnahmen gemeinsam mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO), dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) und der Polizei Düsseldorf.

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) in Köln (Deutschland) leitet Ermittlungen gegen eine Organisation wegen des Verdachtes der Bildung einer kriminellen Vereinigung, des gewerblichen und bandenmäßigen Einfuhrschmuggels sowie Mehrwertsteuerbetruges, bandenmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Markenrecht. 

Die kriminelle Organisation soll über eine Million Mobiltelefone führender Hersteller als Neuware verkauft haben, obwohl es sich in Wirklichkeit um gebrauchte Geräte handelte. Das kriminelle Vorgehen verursachte den Verbrauchern in der EU einen geschätzten Betrugsschaden von mindestens 300 Millionen Euro und in mehreren EU-Mitgliedstaaten einen Mehrwertsteuerausfall in Höhe von 30 Millionen Euro – allein in Deutschland liegt der Steuerschaden bei mindestens 25 Millionen Euro.

Den Ermittlungen unter dem Codenamen „Troja“ zufolge soll eine kriminelle Vereinigung Mobiltelefone aus gebrauchten Bauteilen in Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten zusammengebaut und diese anschließend, gereinigt und als neue Mobiltelefone verpackt, in die Niederlande verschickt haben. Von dort wurden sie zu Lagern in Deutschland transportiert und auf Online-Marktplätzen an Endkunden in der gesamten EU verkauft.

Die Ermittlungen deuten ferner darauf hin, dass Briefkastenfirmen mit Sitz in mehreren EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Bulgarien, Deutschland, den Niederlanden) und der Schweiz seit 2018 in betrügerischer Weise eine umsatzsteuerliche Sonderregelung für Wiederverkäufer auf den Online-Verkauf der Mobiltelefone angewandt haben, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen und ihre Gewinne unrechtmäßig zu steigern. Es wird davon ausgegangen, dass diese betrügerisch erworbenen Mobiltelefone im Rahmen der sogenannten „Differenzbesteuerung“ an Endkunden und zwischen den Briefkastenfirmen verkauft wurden. Bei der Differenzbesteuerung wird nur die Marge, also die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis der Umsatzbesteuerung unterworfen. Die Voraussetzungen für Differenzbesteuerung lagen jedoch tatsächlich nicht vor und wurden durch die Tätergruppe durch systematische Verschleierung lediglich vorgetäuscht. Zutreffend hätte die Regelbesteuerung zur Anwendung kommen müssen, bei der die Umsatzsteuer auf den gesamten (Netto-) Verkaufspreis berechnet wird. Das System soll Kunden in der gesamten EU in die Irre geführt haben; zudem verursachte es in jedem Land, in dem diese gebrauchten Mobiltelefone unter unrechtmäßiger Anwendung der Differenzbesteuerung verkauft wurden, einen erheblichen Mehrwertsteuerausfall.

Die Ermittlungen wurden aufgrund eines Berichts des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) eingeleitet.

Für alle betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis ihre Schuld vor den zuständigen Gerichten bewiesen ist.