Zahlungsverkehr

Elektronische Rechnung: Informationen für Rechnungssteller

Die Landesbehörden Nordrhein-Westfalens, so auch das Ministerium der Finanzen, setzen seit dem 01.04.2020 die Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU um. Seitdem ist es möglich, E-Rechnungen von Rechnungsstellern aus Deutschland und dem EU-Ausland anzunehmen.

Als Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen haben Sie, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die Möglichkeit E-Rechnungen zu stellen.

Dazu steht Ihnen ein zentrales Rechnungseingangsportal zur Verfügung, das die elektronische Annahme, Prüfung und korrekte Weiterleitung der E-Rechnungen für die Behörden der Landesverwaltung übernimmt. In diesem Zusammenhang ist es von besonderer Bedeutung die sog. Leitweg-ID des Ministeriums der Finanzen zu kennen.

Unsere Leitweg-ID lautet: 05111-12011-04
 
Rechnungssteller, die E-Rechnungen an uns senden möchten, finden Informationen zur Einführung der E-Rechnung gebündelt auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen.