FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Versteigerung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wann können die Fahrzeuge besichtigt werden?
Am Tag der Versteigerung können die Fahrzeuge ab 8:00 Uhr besichtigt werden.

Muss ich mich anmelden, um an der Versteigerung teilzunehmen?
Nein, eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Wann beginnt die Versteigerung?
Die Versteigerung beginnt ab ca. 9:30 Uhr mit dem Verlesen der Versteigerungsbedingungen.

Wie und bis wann können die Fahrzeuge bezahlt werden?
An der Kasse ist der Kaufpreis durch Kartenzahlung zu begleichen. Der Kaufpreis ist in jedem Fall spätestens 60 Minuten nach Beendigung der Versteigerung zu entrichten.
Eine spätere Bezahlung oder eine andere Bezahlart sind ausgeschlossen.
Akzeptiert werden Girocard (Electronic Cash, ausschließlich mit PIN) und Kreditkarte (nur Visa und Mastercard).
Bei Kartenzahlung ist zuvor der persönliche Verfügungsrahmen für die jeweilige Karte mit der kartenausgebenden Bank abzustimmen.
Auch die Bezahlung unter Verwendung mehrerer Karten ist zulässig. Scheitert die Kartenzahlung aufgrund eines nicht ausreichenden Verfügungsrahmens, wird der Zuschlag aufgehoben.
In diesem Fall, behalten wir uns den Ausschluss der betreffenden Person von weiteren Versteigerungen vor.

Wie komme ich an neue Papiere, wenn ein Fahrzeug ohne diese versteigert wird?
Von uns bekommen Sie eine Eigentumsbescheinigung sowie eine Verlusterklärung, damit können Sie beim Straßenverkehrsamt neue Papiere beantragen. In Einzelfällen ist es erforderlich, diese beim Kraftfahrtbundesamt oder beim Hersteller zu beantragen.

Wie lange dauert es, bis die neuen Papiere da sind?
Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 6 bis 8 Wochen.

Wann können die ersteigerten Fahrzeuge abgeholt werden?
Am Versteigerungstag und am folgenden Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr.
Am folgenden Freitag zwischen 8:00 Uhr und 15:30 Uhr.

Kann ich Fahrzeuge auch außerhalb dieser Zeiten abholen?
Ja, nach Absprache mit dem Versteigerungsbüro.

Was kostet es, wenn die Fahrzeuge länger stehen bleiben?
Ab dem Samstag nach der Versteigerung wird pro Tag ein Standgeld von 10,00 € erhoben.

Aufschläge
Auf das Zuschlagsgebot wird ein Aufgeld von 3 Prozent erhoben.