FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Junge Menschen stehen angelehnt an einer Hauswand.
12.08.2022

Grundsteuer-Reform: Finanzämter stellen weiteres Personal ein

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen stellen 150 zusätzliche Aushilfskräfte zur Unterstützung bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform ein

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Die Umsetzung der Grundsteuer-Reform in Nordrhein-Westfalen ist in vollem Gange. Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung beabsichtigt, weitere 150 Aushilfskräfte zur Unterstützung der Grundstücksstellen bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform einzustellen. Zu den Aufgaben der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören u.a. die Erteilung von Auskünften an der Telefonhotline sowie die Datenerfassung im sogenannten Scanverfahren.

Bereits vor einigen Wochen hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung alle vorbereitenden Maßnahmen getroffen. Ab sofort werden weitere engagierte und zuverlässige Aushilfskräfte für die Grundstücksstellen gesucht. Damit können die Finanzämter flexibler auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern reagieren und gleichzeitig die Grundsteuer-Expertinnen und -Experten vor Ort entlasten.

Interessierte erwartet nach einer vorbereitenden Schulung eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kompetenten und hilfsbereiten Team. Einstellungsbeginn ist der 1. November 2022. Die Bewerbung ist online bis zum 28. August 2022 möglich. Weitere Informationen zur Ausschreibung und zur Online-Bewerbung finden Sie hier.

Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de mit Erklär-Videos und ELSTER-Klick-Anleitungen

In den vergangenen Wochen haben die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen ihre Hilfsangebote zur Abgabe der Feststellungserklärung deutlich ausgebaut. Dazu gehört die digitale Informationsplattform www.grundsteuer.nrw.de mit Erklär-Videos, ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen sowie Check-Listen, die eine Übersicht der benötigten Daten liefern und Hinweise geben, wo diese zu finden sind. 

Die Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de ist die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Feststellungserklärung vertraut zu machen. Bürgerinnen und Bürger finden dort gezielt Informationen und Unterstützung bei der Erstellung ihrer Feststellungserklärung mit ELSTER. Die Erklär-Videos und Klick-Anleitungen zeigen anhand von Beispielen Schritt für Schritt das Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in ELSTER.

Darüber hinaus stehen auf dem Portal ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und die Grundbuchblattnummer, ist dort zu finden. Bürgerinnen und Bürger können hier den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abfragen, der einen Großteil der Daten enthält, die bei der Erstellung der Feststellungserklärung benötigt werden. So können die Daten auch ohne Informationsschreiben einfach zusammengetragen werden.

Verstärkung in den Finanzämtern und an der Grundsteuer-Hotline

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben bereits im Vorgriff auf die Arbeiten zur Grundsteuerreform in den letzten Jahren mehr als 300 Regierungsbeschäftigte zusätzlich unbefristet eingestellt. Zusammen mit dem bereits vor der Reform eingesetzten Bestandspersonal sind aktuell rund 825 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Grundstücksstellen beschäftigt.

Zudem werden Kolleginnen und Kollegen in den Grundsteuer-Hotlines der Finanzämter zusätzlich eingesetzt, um die Anrufe der Bürgerinnen und Bürger entgegenzunehmen. In der Spitze stehen damit landesweit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch zur Verfügung. Sobald die Hotline eines Finanzamts ausgelastet ist, werden Gespräche automatisch auf freie Kapazitäten in den umliegenden Ämtern umgeleitet – all dies wirkt insbesondere in den frühen Stunden des Tages.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag, von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Die Rufnummer finden Sie im Finanzamtsfinder unter www.grundsteuer.nrw.de. 

Damit die Finanzämter die Neubewertung für die Grundsteuer vornehmen können, ist es wichtig, dass für jedes Grundstück in Nordrhein-Westfalen, für das bisher noch keine Feststellungserklärung abgegeben wurde, bis zum 31. Oktober 2022 eine entsprechende Erklärung abgegeben wird. Die Finanzämter empfehlen die Abgabe über das Online-Finanzamt ELSTER. Durch den digitalen Service werden die Eingaben zur Feststellungserklärung der Grundsteuer vor Abgabe automatisch auf Plausibilität geprüft. Ebenso entfällt der Postversand bzw. die persönliche Abgabe der Unterlagen im Finanzamt.

 

Möglichkeiten der Abgabe:

  • Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit ELSTER: www.elster.de
  • Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten.
  • Nur, wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke erhalten Sie in Ihrem Finanzamt.

 

Unterstützungsangebot der Finanzverwaltung: