FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch vor einem Laptop.

Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von steuerbefreitem Grundbesitz

Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Für bestimmten Grundbesitz muss in Nordrhein-Westfalen zunächst jedoch keine Steuererklärung eingereicht werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  1. Die wirtschaftliche Einheit liegt vollständig in Nordrhein-Westfalen und 
  2. sie ist in vollem Umfang nach §§ 3 bis 7 des Grundsteuergesetzes steuerbefreit.

Sofern Sie davon ausgehen, dass wirtschaftliche Einheiten die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, reicht es aus, wenn Sie dem Belegenheitsfinanzamt bis zum 31. Januar 2023 eine Auflistung dieser Einheiten einreichen, aus der der Grund für die vollständige Steuerbefreiung hervorgeht. Ein Muster für diese Auflistung finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

 

Noch Fragen? Grundsteuer-Hotline

Die Finanzämter sind die zentralen Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Grundsteuerreform. Dafür haben alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Mit unserer Finanzamtssuche finden Sie schnell das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt und die Hotline.