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Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von steuerbefreitem Grundbesitz
Die Grundsteuerreform ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Neuregelungen im Rahmen der Grundsteuerreform sind am 1. Januar 2025 wirksam geworden.
Für bestimmten Grundbesitz musste in Nordrhein-Westfalen zunächst jedoch keine Steuererklärung eingereicht werden, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die wirtschaftliche Einheit liegt vollständig in Nordrhein-Westfalen und
- sie ist in vollem Umfang nach §§ 3 bis 7 des Grundsteuergesetzes steuerbefreit.
Ein Muster für diese Auflistung finden Sie hier.