FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Ein Hauswand, in goldenen Buchstaben steht dort "Rathaus".

Informationen für Kommunen

Wichtige Informationen für Kommunen zur Umsetzung der Grundsteuerreform

Kommunen sind durch die Grundsteuerreform

  • als Steuerpflichtige für jede wirtschaftliche Einheit, die der Stadt oder Gemeinde zuzurechnen ist und
  • als Steuergläubigerin für jede im Zuständigkeitsbereich der Stadt oder Gemeinde liegende wirtschaftliche Einheit

betroffen.

Die Feststellungserklärung war bis zum 31. Januar 2023 bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben.

Neuer Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 1. Januar 2022. Zu diesem Stichtag werden die neuen Grundsteuerwerte (zuvor Einheitswerte) festgestellt.

Die Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte können ab sofort über www.elster.de elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Grundsteuerwerte durch die Finanzämter festgestellt und der sich daraus ableitende Grundsteuermessbescheid in elektronischer Form an die Kommunen übermittelt.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die an die Städte und Gemeinden zu leistende Grundsteuer.


Das Grundsteuerportal (Geodatenportal) finden Sie hier.

Noch Fragen? Grundsteuer-Hotline

Die Finanzämter sind die zentralen Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Grundsteuerreform. Dafür haben alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen eine Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Mit unserer Finanzamtssuche finden Sie schnell das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt und die Hotline.