FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Informationsschreiben zur Grundsteuererklärung verlegt oder nicht erhalten?

So geben Sie Ihre Feststellungserklärung zur Grundsteuer ohne Informationsschreiben ab:
 

1. Schritt: Grundsteuerportal: Informationen u.a. zu Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert

Die Daten für die Feststellungserklärung können Sie einfach über das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal abfragen. Dort erhalten Sie den Großteil der benötigen Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 1. Januar 2022. Geben Sie Adresse des Grundstücks ein und klicken Sie auf das Flurstück in der Karte, um den Sachdatenauszug aufzurufen. Die Daten können Sie in Ihre Feststellungserklärung eintragen.

Beispiel:

Auszug aus dem Sachdatenregister

2. Schritt: Aktenzeichen

Das Aktenzeichen ist 17-stellig: _ _ _ / _ _ _-_-_ _ _ _ _ . _
Es ist aber ohne Sonderzeichen (Schrägstrich, Bindestriche, Punkt) einzutragen und hat dann 13 Stellen.

Sie finden es in den Abgabenbescheiden bzw. Grundsteuerbescheiden der Kommune (bisher auch „Einheitswert-Aktenzeichen“ oder „EW-Az.“ genannt) und im Einheitswertbescheid oder der Zurechnungsfortschreibung des Finanzamts.

3. Schritt: Lage des Grundstücks

Geben Sie Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort Ihres Grundstücks an.

4. Schritt: Eigentumsverhältnisse

Geben Sie an, wem das Grundstück gehört. Wenn Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer einer Eigentumswohnung sind, geben Sie an, wem diese Wohnung gehört. Sie können zum Beispiel zwischen folgenden Angaben wählen:

  • Alleineigentum einer natürlichen Person
  • Ehegatten/Lebenspartner
  • Erbengemeinschaft.

5. Schritt: Angaben zur Grundstücksart

Sie können zwischen verschiedenen Grundstücksarten wählen. Zu den Wohngrundstücken gehören z.B.:

  • Einfamilienhaus
  • Zweifamilienhaus
  • Mietwohngrundstück
  • Wohnungseigentum (Eigentumswohnung)

Erläuterungen zu den einzelnen Grundstücksarten finden Sie in den FAQ.

6. Schritt: Angaben zum Grund und Boden

Sie benötigen die Fläche des Grundstücks (in m²) und den Bodenrichtwert (je m²). Sie finden beide Informationen über das Grundsteuerportal.

7. Schritt: Baujahr (nur ab 1949)

Das Baujahr müssen Sie nur angeben, wenn das Gebäude nach 1949 erstmals bezugsfertig war. War das Gebäude vor 1949 erstmalig bezugsfertig, reicht es aus, wenn Sie im Formular in ELSTER das entsprechende Feld ankreuzen. Sie finden das Baujahr in den Bauunterlagen oder im Kaufvertrag.

8. Schritt: Garagen-/Tiefgaragenstellplätze

Sie müssen nur dann die entsprechende Anzahl angeben, wenn zu dem Grundstück Garagen- oder Tiefgaragenstellplätze gehören. Stellplätze im Freien oder ein Carport brauchen Sie nicht einzutragen.

9. Schritt: Angaben zur Wohn- und Nutzfläche

Geben Sie die Anzahl der Wohnungen und deren Wohnfläche (in m²) an. Die Wohnfläche finden Sie zum Beispiel im Kaufvertrag, Mietvertrag, in den Unterlagen der Gebäudeversicherung oder in den Bauunterlagen.

10. Schritt: Abgabe der Feststellungserklärung

Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Januar 2023 grundsätzlich digital bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Die Abgabe ist über Ihr Online-Finanzamt ELSTER (www.elster.de) möglich. Hierfür benötigen Sie einen entsprechenden ELSTER-Zugang. Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich unter www.elster.de registrieren.

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden.

Noch Fragen?

Für persönliche Rückfragen haben die Finanzämter jeweils eine zentrale Grundsteuer-Hotline (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) eingerichtet. Die Telefonnummer des zuständigen Finanzamtes kann über den Finanzamts-Finder unter www.grundsteuer.nrw.de ermittelt werden.

Jetzt die Grundsteuererklärung abgeben! Finanzamtsleiter Jochen Parth ruft zur Abgabe der Grundsteuererklärung auf:

Video

Grundsteuererklärung in Nordrhein-Westfalen einfach und schnell

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde um drei Monate vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 verlängert.