Altersteilzeit
Altersteilzeit bezeichnet ein Modell zur Reduzierung der Arbeitszeit vor der Rente, bei dem die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente reduziert wird, um den Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.
Die Regelungen für Altersteilzeit finden sich
für Beschäftigte nach TVöD im Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ)
für alle übrigen Beschäftigten im Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Sie sind älter als 55 Jahre
Sie haben noch mindestens drei Jahre bis zur Rente
Sie waren innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt