FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Vollmachten

Möchten Sie, dass sich eine dritte Person um Ihre Anliegen mit uns kümmert? Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen, für welche Fälle Sie eine dritte Person bevollmächtigen können.


Eine Vollmacht kann formlos erfolgen. Diese muss jedoch von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein.

Sie finden die jeweiligen Vordrucke weiter unten.

Bitte beachten Sie, dass eine von der verstorbenen Person zu Lebzeiten ausgestellte Vollmacht - gegebenenfalls über den Tod hinaus - beihilferechtlich ihre Gültigkeit verliert. Hier treten die erbende Personen anstelle der bevollmächtigten Person.