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Vollmachten
Möchten Sie, dass sich eine dritte Person um Ihre Anliegen mit uns kümmert? Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen, für welche Fälle Sie eine dritte Person bevollmächtigen können.
Eine Vollmacht kann formlos erfolgen. Diese muss jedoch von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein.
Die "Vollmacht für Tarifbeschäftigte" finden Sie bei den Vordrucken unter "Vordrucke für den Bereich Entgelte".
Die "Vollmacht für aktive verbeamtete Personen" finden Sie bei den Vordrucken unter "Vordrucke für den Bereich Besoldung".
Die "Vollmacht für verbeamtete Personen im Ruhestand" finden Sie bei den Vordrucken unter "Vordrucke für den Bereich Versorgung / Ruhestand".
Die "Vollmacht zur Regelung meiner Beihilfeangelegenheiten" finden Sie bei den Vordrucken unter "Vordrucke für den Bereich Beihilfe".
Bitte beachten Sie, dass eine von der verstorbenen Person zu Lebzeiten ausgestellte Vollmacht - gegebenenfalls über den Tod hinaus - beihilferechtlich ihre Gültigkeit verliert. Hier treten die erbende Personen anstelle der bevollmächtigten Person.