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Organe und Interessenvertretungen der HSF

Aufbau und Organisation der Hochschule

Aufgaben und Zusammensetzung der Organe der HSF NRW sowie Ansprechpartner der Interessenvertretungen

Die Leitung der Hochschule für Finanzen NRW wurde im August 2018 von Frau Claudia Potthoff-Kowol übernommen. Die Leitung

  • vertritt die Hochschule nach außen,
  • bereitet die Beratungen des Senats vor, leitet dessen Sitzungen, führt die Beschlüsse des Senats aus,
  • übt das Hausrecht in der Hochschule aus,
  • ist Dienstvorgesetzte der an der Hochschule hauptamtlich tätigen Beamten und
  • nimmt er alle sonstigen Aufgaben wahr, soweit sie nicht anderen Organen der Hochschule zugewiesen sind.

Der Senat ist neben der Leitung ebenfalls Organ der Hochschule für Finanzen.

Aufgaben des Senats

Die Aufgaben des Senats sind im Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD) geregelt. Diese betreffen im Wesentlichen:

  • Behandlung von Grundsatzfragen der Studienreform,
  • Beschlussfassungen über den Erlass und die Änderung der Grundordnung sowie über Satzungen und Ordnungen der Hochschule,
  • Beschlussfassung über die Studienordnungen oder Zustimmung zu den Studienordnungen,
  • Beschlussfassung über Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebes,
  • Beschlussfassung über Vorschläge für die Berufung von Professorinnen oder Professoren und Dozentinnen oder Dozenten und Mitwirkung bei der Bestellung von Dozentinnen oder Dozenten,
  • Mitwirkung bei der Bestellung der Leitung der Hochschule für Finanzen, der Stellvertretung und der Lehrkräfte für besondere Aufgaben,
  • Stellungnahme zu Entwürfen von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

 Zusammensetzung der Mitglieder des Senats:

Der Senat setzt sich aus insgesamt 24 Mitgliedern zusammen, die allerdings nicht alle in gleicher Weise stimmberechtigt sind.
Mitglieder des Senates mit vollem Stimmrecht sind:

  • der Leitung der Hochschule als Vorsitzende oder Vorsitzender oder im Falle ihrer oder seiner Verhinderung ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter,
  • zehn Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten,
  • sechs Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden.

Mitglieder des Senates mit eingeschränktem Stimmrecht (§ 16 Abs. 5 FHGöD) sind:

  • zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mitglieder des Senates mit beratender Stimme sind:

  • je ein von den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände (§ 106 Abs. 4 Satz 1 Landesbeamtengesetz) zu bestimmendes Mitglied,
  • die Gleichstellungsbeauftragte sowie
  • ein vom Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen zu bestimmendes Mitglied.

Ferner gehören die Stellvertreterin oder der Stellvertreter des Leiters dem Senat mit beratender Stimme an - soweit sie oder er nicht stimmberechtigtes Mitglied ist.

Weisungen

Die gewählten Mitglieder des Senates sind an Weisungen nicht gebunden; sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit im Senat oder in einer Kommission nicht benachteiligt werden.
 

Personalrat

Wie alle Dienststellen des Landes NRW gibt es auch an der HSF einen Personalrat. Dieser setzt sich aus dem Personalrat der Dozentinnen und Dozenten sowie dem Personalrat für die übrigen Bediensteten zusammen. Vorsitzender und Ansprechpartner des Personalrats der Dozenten ist Stephan Redecker.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen an der HSF. Sie berät, hilft und unterstützt diese Beschäftigten. Sie unterstützt auch die Arbeitgeberseite bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Schutzbestimmungen für diesen Personenkreis und wacht darüber, dass die Verpflichtungen aus dem Sozialgesetzbuch Teil IX eingehalten werden.

Ansprechpartner und Vertrauensperson der behinderten Menschen an der Hochschule für Finanzen NRW ist Jörg Holthaus.

Schwerbehinderung ist keine Hindernis! Jede Schwerbehinderung ist individuell. Wenn Sie als schwerbehinderter Mensch Interesse an der Ausbildung zur Steuerinspektorin/zum Steuerinspektor im Landesdienst und Fragen zu den Einstellungsvoraussetzungen für Menschen mit einer Behinderung haben, erteilen die Ansprechpartnerinnen der Oberfinanzdirektion NRW in Münster oder in Köln hierzu gerne nähere Auskünfte.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte der HSF ist Dorothee Bößing.