Leitung (w/m/d) für den Geschäftsbereich 3 „Kommunikationsinfrastruktur, Nicht-steuerliche Fachverfahren, Qualitätssicherung“

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Leitung des Geschäftsbereichs 3 „Kommunikationsinfrastruktur, Nicht-steuerliche Fachverfahren, Qualitätssicherung“ im Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen

Zur Verstärkung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW) suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Leitung (w/m/d) für den Geschäftsbereich 3 „Kommunikationsinfrastruktur, Nicht-steuerliche Fachverfahren, Qualitätssicherung“.

Wer sind wir?

Das RZF NRW ist das digitale Rückgrat der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. In unserem Rechenzentrum werden Innovationen zur Realität ganz nach der Maxime "make IT happen!".

Die informationstechnische Verarbeitung von Steuerdaten, Druck und Versand der Steuerbescheide in Nordrhein-Westfalen, die Programmierung von Steuersoftware und die IT-Ausstattung aller Arbeitsplätze der Landesfinanzverwaltung mit Soft- und Hardware gehören zu unseren wichtigsten Aufgaben. 
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung hat seinen Sitz in Düsseldorf und verfügt über eine Außenstelle in Paderborn. Für den Stammsitz wird derzeit ein neues Areal in Kaarst im Rhein-Kreis Neuss gebaut, welches in 2026 bezogen werden soll. Organisiert ist das RZF in 6 Geschäftsbereichen mit ca. 900 Beschäftigten.

Ihre Aufgabe 

besteht in der Leitung des Geschäftsbereichs „Kommunikationsinfrastruktur, Nicht-steuerliche Fachverfahren, Qualitätssicherung“. Der Geschäftsbereich verantwortet die Systemtechnik im Bereich der zentralen und dezentralen Datennetze, der Telefonie und der Sicherheit. Darüber hinaus umfasst der Aufgabenbereich die Entwicklung und Betreuung von Fachverfahren in den Bereichen Verwaltungsorganisation, Personal, kameraler Landeshaushalt und IT-Service Management sowie die Qualitätssicherung steuerfachlicher sowie nicht-steuerfachlicher Produkte, Dialoge und Aufgaben.

Aktuell arbeiten im Geschäftsbereich über 185 Personen in 13 Teams. Derzeit befindet sich der Geschäftsbereich in einer Organisationsuntersuchung, so dass Ihr künftiges Tätigkeitsfeld ggf. noch modifiziert werden könnte. 

  • Ihr Team ist ein wichtiger Leistungsträger bei der Realisierung des RZF-Neubaus in Kaarst. 

  • Durch Ihren motivierenden Führungsstil bringen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wertschätzung entgegen und fördern Teamwork und Networking.

Wir erwarten

einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Master, Universitätsdiplom, Staatsexamen) der Informatik oder Wirtschaftsinformatik. 

Weiter ist mehrjährige Führungserfahrung zumindest in einer Vertretungsfunktion in einer Organisationseinheit ähnlicher Größe und Bedeutung unabdingbar.

Personen, die sich bereits im öffentlichen Dienst befinden, können sich bewerben, wenn sie Regierungsbeschäftigte sind und mindestens der Entgeltgruppe 15 angehören.

Sie verfügen zudem über:

  • Einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in mehreren der folgenden Themengebieten:
    In den Bereichen Projektmanagement, Softwareentwicklungsmethoden, Software-Qualitätssicherung, Applikationsbetrieb und dem IT-Servicemanagement bzw. dem Betrieb von großen Kommunikationsinfrastrukturen für die IP-basierte Telefonie, Daten- und Videoübertragung

  • Strategisches Denkvermögen, Kreativität sowie Planungs- und Umsetzungskompetenz im Hinblick auf komplexe, informationstechnische Sachverhalte

  • Hohes Maß an Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein und Flexibilität

  • Ausgeprägte Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit

  • Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung ist von Vorteil

Eine vorbildhafte Haltung, die sich an den Werten des Führungsleitbildes orientiert, sowie ein aktivierender und coachender Führungsstil werden ebenfalls erwartet.

Nach einer ersten Vorauswahl werden geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls zu einem sich anschließenden Assessment-Center-Verfahren eingeladen. 

Die Teilnahme am Leadership Programm (P 1400 - 59.3 - Erlass Leadership Programm - II C 3) ist für Regierungsbeschäftigte der Finanzverwaltung NRW konstitutive Voraussetzung für die Übernahme der ausgeschriebenen Stelle.

Sollte dieses Programm noch nicht abgeschlossen bzw. begonnen sein, ist die Teilnahme bei Übernahme der ausgeschriebenen Stelle obligatorisch. 

Weitere Informationen

Das Entgelt orientiert sich für Regierungsbeschäftigte außertariflich nach der Bruttobesoldung für verbeamtete Kräfte der Besoldungsgruppe A 16 LBesO NRW.

Die Entgeltvereinbarung zeichnet die zweijährige beamtenrechtliche Probezeit in Ämtern mit leitender Funktion (§ 21 LBG NRW) entsprechend nach. Für die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses werden im Wesentlichen die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vereinbart.

Ihre Bewerbung

Folgen Sie diesem Link und bewerben Sie sich mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der letzten Beurteilungen/Arbeitszeugnisse, ggf. Angaben zur aktuellen Eingruppierung, Nachweis über Ihren Hochschulabschluss sowie bei einem im Ausland erworbenen Abschluss einen Nachweis über die Anerkennung in der Bundesrepublik Deutschland) bis zum 25.03.2024:

https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533021

Unsere Vorstellungsgespräche finden ab dem 15.04.2024 statt. Hierzu werden wir nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen unaufgefordert auf Sie zukommen, um einen Termin zu vereinbaren. 

Für weitere Auskünfte zum Aufgabengebiet stehen Ihnen

Herr Dr. Rauterkus(Telefon 0211 4572 2455)
Frau Burazin(Telefon 0211 4572 2636)

für Rückfragen und nähere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren im RZF                            

Frau Bar (Telefon 0211-4572 3142)
Herr Wala(Telefon 0211-4572 2092)

gerne zur Verfügung.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsge­setzes bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch IX sind erwünscht. 

Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.

Das RZF ist als familienfreundliche Behörde zertifiziert (audit berufundfamilie). Daher sollten sich auch Bewerberinnen und Bewerber mit Teilzeitwünschen von dieser Ausschreibung angesprochen fühlen. 

Tarifrechtlich werden die Stellen für Bewerberinnen und Bewerber mit Bachelorabschluss je nach individueller Qualifikation bis Entgeltgruppe 10 TV-L bewertet. Für Bewerberinnen und Bew­erber ohne Studienabschluss findet ggf. die tarifrechtlich vorgesehene Absenkung um eine Entgeltgruppe statt. Unter https://oeffentlicher-dienst.info/ findest Du nähere Informationen über den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und zur Entgelttabelle (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2021&matrix=12).