FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Informationen über das LaFin NRW

Das Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen (LaFin) wurde 2013 als Landesoberbehörde gegründet. Heute sind mehr als 800 Beschäftigte an mehreren Standorten in Nordrhein-Westfalen tätig.

Der Dienstsitz der Behördenleitung und Hauptstandort des LaFin befindet sich in Düsseldorf-Golzheim. Ein weiterer Standort befindet sich in der Erkrather Straße in Düsseldorf. Die Fachabteilungen für den Rückgriff nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind in Essen, Hamm und Köln angesiedelt.

Seit Januar 2025 wird das LaFin von Lars Philipp Tolckmitt geleitet. Die Behörde gliedert sich in drei der Behördenleitung zugeordnete Stabsstellen sowie sechs Abteilungen mit mehreren Fachbereichen und Referaten. Der aktuelle Organisationsplan ist hier abrufbar.

 

Aufgaben des LaFin

Das LaFin nimmt verschiedene Aufgaben für das Land Nordrhein-Westfalen wahr. Dazu gehören unter anderem:

  • Rückgriff nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG): Seit Juli 2019 bearbeitet das LaFin Fälle im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

  • Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen: Die Landeshauptkasse ist beim LaFin angesiedelt und wickelt unter anderem den Zahlungsverkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ab.

  • Karriere.NRW: Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist das landesweite Personalmarketing „Karriere.NRW“.

  • Zentralabteilung: Die Zentralabteilung übernimmt unter anderem Aufgaben in den Bereichen Personal, Organisation, Haushalt und Liegenschaften.

     

Weitere Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen und zur Organisation des LaFin finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten.