Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.02.2025 um 5,5 %. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 50 EUR.
Die Grundgehälter erhöhen sich um einen Sockelbetrag von 200 EUR. Die Anwärtergrundbeträge werden um 100 EUR erhöht. Die Familienzuschläge sowie diverse Zulagen erhöhen sich um 4,76 %.
Die Familienzuschläge werden ab dem dritten Kind neu geregelt und richten sich ebenfalls nach der entsprechenden Mietenstufe.
Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.12.2022 um 2,8 %. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 50 EUR.
Wegfall der Erfahrungsstufen 1 und 2 in der Besoldungsordnung A.
Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.01.2021 um 1,4 %. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich nicht.
Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.01.2020 um 3,2 %. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 50 EUR.