Besoldungstabellen für verbeamtete Personen
Besoldungstabellen in NRW ab 01.04.2026
Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Erhöhungen beruhen derzeit nur auf einem Gesetzesentwurf und gelten insoweit unter Vorbehalt.
Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.04.2026 wie folgt:
Grundgehälter um 3,36 %
Familienzuschläge und sonstige, an Besoldungserhöhungen teilnehmende, Bezügebestandteile um 2,80 %
Anwärterbezüge um 60 EUR
Amts- und Strukturzulagen:
Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.Stellenzulagen:
Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.
In der Regel werden Stellenzulagen bei Besoldungserhöhungen nicht erhöht.
Zu den genannten Zulagen haben wir weitere Informationen zusammengestellt.
Besoldungstabellen in NRW ab 01.02.2025
Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.02.2025 um 5,5 %. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 50 EUR.
Amts- und Strukturzulagen:
Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.Stellenzulagen:
Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.
In der Regel werden Stellenzulagen bei Besoldungserhöhungen nicht erhöht.
Besoldungstabellen in NRW ab 01.11.2024
Die Grundgehälter erhöhen sich um einen Sockelbetrag von 200 EUR. Die Anwärtergrundbeträge werden um 100 EUR erhöht. Die Familienzuschläge sowie diverse Zulagen erhöhen sich um 4,76 %.
Amts- und Strukturzulagen
Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.Stellenzulagen
Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.
In der Regel werden Stellenzulagen bei Besoldungserhöhungen nicht erhöht.