Besoldungstabellen für verbeamtete Personen
Besoldungstabellen in NRW ab 01.02.2025 Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.02.2025 um 5,5 %. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 50 EUR.
Amts- und Strukturzulagen:
Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.Stellenzulagen:
Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.
In der Regel werden Stellenzulagen bei Besoldungserhöhungen nicht erhöht.
Besoldungstabellen in NRW ab 01.11.2024 Die Grundgehälter erhöhen sich um einen Sockelbetrag von 200 EUR. Die Anwärtergrundbeträge werden um 100 EUR erhöht. Die Familienzuschläge sowie diverse Zulagen erhöhen sich um 4,76 %.
Amts- und Strukturzulagen
Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.Stellenzulagen
Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.
In der Regel werden Stellenzulagen bei Besoldungserhöhungen nicht erhöht.