FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Besoldungstabellen für verbeamtete Personen

Auf dieser Seite haben wir für Sie die Besoldungstabellen für verbeamtete Personen zusammengestellt.

  • Amts- und Strukturzulagen:
    Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.

  • Stellenzulagen:
    Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.
    In der Regel werden Stellenzulagen bei Besoldungserhöhungen nicht erhöht.

  • Amts- und Strukturzulagen
    Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.

  • Stellenzulagen
    Die Zuordnungen zu den einzelnen Rechtsnormen können dem Landesbesoldungsgesetz NRW entnommen werden.
    In der Regel werden Stellenzulagen bei Besoldungserhöhungen nicht erhöht.

Änderung Familienzuschlag durch Regionalisierung