Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

Arbeitgeber ist das Land NRW, das durch die jeweilige Beschäftigungsdienststelle (z. B. Bezirksregierung, Schulamt, Hochschule) vertreten wird.

Wir berechnen und zahlen die Bezüge der Bediensteten des Landes auf Anordnung der Personalakten führenden Dienststelle. Bedienstete des Landes sind Arbeitnehmende, aktive verbeamtete Personen sowie Personen mit Anspruch auf Versorgungsbezüge des Landes und deren Hinterbliebene.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen persönliche Änderungen (z. B. Familienstand, Anschrift, Bankverbindung), die uns „ungeschützt“ erreichen, nicht ausgewertet werden. Hier benötigen wir eine schriftliche und selbst unterschriebene Mitteilung von Ihnen.

Wir sind nicht befugt Zahlungen zu veranlassen, wenn dies nicht mittelbar von den Personalakten führenden Dienststellen angeordnet wird. Diese Anordnung / Änderung wird uns übermittelt. Auf die Verfahrenswege (von der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bis zum Eingang der Änderungsmitteilung bei uns) hat die Behörde keinen Einfluss.

Alle eingehenden Schriftstücke werden grundsätzlich chronologisch und möglichst zeitnah bearbeitet. In Einzelfällen kann es aus unterschiedlichsten Gründen ggfs. zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer der mitgeteilten Änderungen kommen.

Wir veranlassen eine Abschlagszahlung nur dann, wenn die Abrechnung für den eigentlichen Zahlmonat bereits abgeschlossen ist. Damit diese technische Vorgabe nicht zu finanziellen Engpässen führt, wird auf die (im nächsten Abrechnungsmonat) zu erwartende Nachzahlung eine Vorauszahlung geleistet. Es versteht sich von selbst, dass die geleistete Vorauszahlung im nächsten Abrechnungsmonat von der Nachzahlung wieder abgezogen werden muss.

Für telefonische Anfragen steht Ihnen unser Service Center Telefon unter folgenden Servicenummern zur Verfügung:

Für den Bereich Besoldung (0211) 6023 - 03
Für den Bereich Entgelte (0211) 6023 - 04

Unsere Sprechzeiten im Service Center Telefon sind montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Durch die Nutzung des Kontaktformulars werden Ihre Anfragen direkt an die für Sie zuständige sachbearbeitende Person weitergeleitet.