FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Versorgungsabschlag

Habe ich Abschläge bei meiner Versorgung zu erwarten?


Das Ruhegehalt ist in der Regel um einen Versorgungsabschlag zu mindern, wenn die Versetzung in den Ruhestand

  • auf Antrag wegen Schwerbehinderung vor Vollendung des 63. Lebensjahres oder

  • wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des in § 69 f LBeamtVG NRW genannten Lebensalters oder

  • auf eigenen Antrag nach Vollendung des 63. Lebensjahres

erfolgt. 

Die Minderung gilt im Übrigen auch für spätere Hinterbliebenenbezüge. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Versorgungsabschläge", das Sie bei den Merkblättern unter "Versorgung / Ruhestand" finden.