FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Versorgungsabschlag

Habe ich Abschläge bei meiner Versorgung zu erwarten?


Das Ruhegehalt ist in der Regel um einen Versorgungsabschlag zu mindern, wenn die Versetzung in den Ruhestand

  • auf Antrag wegen Schwerbehinderung vor Vollendung des 63. Lebensjahres oder

  • wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des in § 69 f LBeamtVG NRW genannten Lebensalters oder

  • auf eigenen Antrag nach Vollendung des 63. Lebensjahres

erfolgt. 

Die Minderung gilt im Übrigen auch für spätere Hinterbliebenenbezüge. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Merkblatt Versorgungsabschläge.