Abschlagszahlungen zu pflegebedingten Aufwendungen

Sie können auf Antrag die Zahlung einer vorläufigen Beihilfe (Abschlag) zu den Kosten der dauernden Pflegearten Pflegepauschale und vollstationärer Pflege erhalten. Diese vorläufige Beihilfe wird für die Dauer von sechs Monaten gezahlt.
 
Nach Erhalt der letzten Zahlung beantragen Sie bitte förmlich per Beihilfeantrag eine Beihilfe für den Zeitraum für den die vorläufige Beihilfe gezahlt wurde und gleichzeitig erneut die Zahlung einer vorläufigen Beihilfe.
 
Andernfalls endet die laufende vorläufige Beihilfezahlung.