Legen Sie bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine vom verschreibenden Arzt ausgestellte Bescheinigung mit der Angabe der Diagnose vor. Dies erleichtert die Bearbeitung.
In Zweifelsfällen wird Ihnen die Beihilfestelle einen Vordruck zukommen lassen, den Sie bitte vom verschreibenden Arzt ausfüllen lassen und der Beihilfestelle wieder vorlegen.
Dieser Vordruck steht Ihnen auch auf der rechten Seite zur Verfügung.
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