FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Information zur Jubiläumszuwendung


Die Rechtsverordnung über die Gewährung einer Jubiläumszuwendung ist erlassen worden und gilt rückwirkend ab 01.07.2016.

Danach erhalten verbeamtete Personen sowie Richterinnen und Richter bei Vollendung einer 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstzeit eine Jubiläumszuwendung, soweit sie das Jubiläum frühestens am 01.07.2016 begangen haben.
 
Die Beträge der Zuwendung sehen wie folgt aus:

  • 25 Jahre Dienstzeit: 300 EUR

  • 40 Jahre Dienstzeit: 450 EUR

  • 50 Jahre Dienstzeit: 500 EUR

Ihr Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung wird uns von Ihrer zuständigen Dienststelle gemeldet.
 
Die Zahlung der Zuwendung sowie die notwendige Versteuerung erfolgt von hier.
 
Soweit Sie Fragen zur Jubiläumszuwendung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalakten führende Dienststelle.