Information zur Jubiläumszuwendung
Die Rechtsverordnung über die Gewährung einer Jubiläumszuwendung ist erlassen worden und gilt rückwirkend ab 01.07.2016.
Danach erhalten verbeamtete Personen sowie Richterinnen und Richter bei Vollendung einer 25-, 40- oder 50-jährigen Dienstzeit eine Jubiläumszuwendung, soweit sie das Jubiläum frühestens am 01.07.2016 begangen haben.
Die Beträge der Zuwendung sehen wie folgt aus:
25 Jahre Dienstzeit: 300 EUR
40 Jahre Dienstzeit: 450 EUR
50 Jahre Dienstzeit: 500 EUR