Zu berücksichtigen sind stets die Bruttoeinkünfte.Einzelheiten zur Berechnung können Sie den Merkblättern
- Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
- Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
- Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten- und/oder sonstigen Geld-/Versorgungsleistungen
entnehmen.