Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Nach dem Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften ist die Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte mit einer schulform- oder schulstufenbezogenen Lehramtsbefähigung für die Primarstufe und/oder Sekundarstufe I in Ämtern der Besoldungsgruppe A12 ab 01.11.2022 stufenweise auf die Besoldungsgruppe A13 angehoben worden.

Der Stufenplan setzt sich zusammen aus einer jährlich anwachsenden Zulage und einer anschließenden Überleitung in die höhere Besoldungsgruppe.

Die Anhebungen in Form einer Zulage sehen im Einzelnen wie folgt aus:

Ab 01.11.2022 bis 31.07.2023 in Höhe von monatlich 115 EUR,
ab 01.08.2023 bis 31.07.2024 in Höhe von monatlich 230 EUR,
ab 01.08.2024 bis 31.07.2025 in Höhe von monatlich 345 EUR,
ab 01.08.2025 bis 31.07.2026 in Höhe von monatlich 460 EUR.

Ab 01.08.2026 erfolgt dann die Überleitung nach Besoldungsgruppe A13.

Die erstmalige Zahlung der Zulage in Höhe von 115 EUR wurde mit den Bezügen für den Monat Januar 2023 rückwirkend ab 01.11.2022 vorgenommen.