Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2023

 

Die Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2023 werden voraussichtlich Ende Februar 2024 verschickt.

Telefonische Auskünfte zum Inhalt der Bescheinigung sind erst ab diesem Zeitpunkt möglich.

 

Bereits ab der digitalen Übermittlung Ihrer Lohnsteuerbescheinigung  durch das LBV NRW an das Finanzamt (Ende Januar 2024) ist ein elektronischer Abruf über das Elster Portal möglich.