Innenrevision

Innenrevision

Das Referat Innenrevision unterstützt die Abteilung Steuerung, Finanzwesen, Postdienstleistungen und Innenrevision bei der Überwachung der Handlungs- und Leistungsfähigkeit des LBV NRW.

Innenrevision

Die Behördenleitung hat die Aufgabe - neben Strategie, Planung und Organisation - die Handlungs- und Leistungsfähigkeit des LBV NRW zu überwachen. Wir unterstützen die Behördenleitung bei der Wahrnehmung ihrer Überwachungsfunktion durch entsprechende Prüfungen und Beratung.

Die Prüfungen bestehen unter anderem darin, eine möglichst objektive Prüfungs- und Beratungsaktivität für alle Bereiche des LBV NRW auszuüben. Unser Ziel ist dabei auch die kontinuierliche Verbesserung der Geschäftsprozesse in Hinblick auf die Qualität. Anhand jährlicher Prüfplanungen werden die Qualitäts- und Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt.
Zudem gibt es wiederkehrend anlassbezogene Prüfungen.

Die festgestellten Ergebnisse fließen in einen Bericht ein, der dem geprüften und möglicherweise auch anderen betroffenen Bereichen zugeht. Durch Nachschauen, sog. Follow – Ups wird festgehalten, wie und mit welchem Ergebnis die Qualitätsverbesserung erfolgt ist.

Die Prüfungen von externen Prüfstellen, wie z. B. dem Landesrechnungshof, werden durch die Innenrevision koordiniert und die externen Prüfstellen beratend unterstützt. Besondere Priorität liegt dabei auf der Kommunikation und engen
Zusammenarbeit.

Ebenso obliegt der Innenrevision die Aufgabe der Korruptionsprävention.

Weiterer Schwerpunkt der Innenrevision sind alle Aufgaben im Zusammenhang mit Strafverfahren sowie weiteren Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung.

Auch unterschiedliche Projektaufgaben sind bei der Innenrevision angesiedelt sowie übergreifende Themen und Beratungsleistungen für alle Bereiche des Hauses.

Betrugsverfolgung

Überall dort, wo große Summen verausgabt werden, kommt es leider auch zu Betrugsversuchen. Diese betreffen z. B. falsche Beihilfeabrechnungen oder andere Sachverhalte, die zu Unrecht zu Verausgabungen an Beihilfe- oder Bezügeberechtigte führen können.

Bei den mehr als 600.000 Bezüge- und Beihilfeberechtigten gibt es immer wieder Einzelfälle mit besonderen Konstellationen. Diese Versuche aufzudecken und finanziellen Schaden vom Land NRW abzuwenden, ist Aufgabe der Betrugsverfolgung. Überlegungen für Sicherungsmaßnahmen zur Vorbeugung gehören selbstverständlich ebenfalls dazu.