Altersteilzeit

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema Altersteilzeit.

Altersteilzeit bezeichnet ein Modell zur Reduzierung der Arbeitszeit vor der Rente, bei dem die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente reduziert wird, um den Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.
 
Die Regelungen für Altersteilzeit finden sich
  • für Beschäftigte nach TVöD im Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ)
  • für alle übrigen Beschäftigten im Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
 
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • Sie sind älter als 55 Jahre
  • Sie haben noch mindestens 3 Jahre bis zur Rente
  • Sie waren innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
 
Ob eine Altersteilzeitregelung für Sie in Betracht kommt, müssen Sie mit Ihrer personalaktenführenden Dienststelle klären.