Bei einer Scheidung oder einer Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Bezüge haben (z. B. Steuerklassenwechsel, Familienzuschlag, Kindergeld).
Bitte übersenden Sie uns Ihr Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, sobald es Ihnen vorliegt.
Die Anzeige der Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen bedarf aus datenschutzrechtlichen Gründen der Schriftform und ist eigenhändig zu unterzeichnen. Eine E-Mail reicht in diesem Fall nicht aus. Mit dem unten stehenden Vordruck „Änderung der familiären Verhältnisse“ können Sie uns zum Beispiel Ihre Namensänderung, Änderung der Bankverbindung oder Ihre Adressänderung mitteilen.
Hinweis:
Nach rechtskräftiger Scheidung besteht die Möglichkeit, Ihren Geburtsnamen wieder an zu nehmen. Die Beurkundung erfolgt durch das Standesamt.
Die Informationen zu den Familienzuschlägen sind ausschließlich für Personen relevant, die nach besoldungsrechtlichen Grundsätzen bezahlt werden.