Änderung der Steuerklasse
Als Ehegatten/eingetragene Lebenspartner können Sie einmalig im Jahr eine günstigere Lohnsteuerklassenkombination (IV/IV auf III/V oder umgekehrt) beim Finanzamt beantragen. Hierfür benötigen Sie das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“.
Alle Arbeitnehmer, also auch Ledige, müssen dem Finanzamt mitteilen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für eine ungünstigere Steuerklasse erfüllt sind (zum Beispiel die Voraussetzungen für Steuerklasse II sind weggefallen). Dies gilt auch, wenn eine geringere Zahl von Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen ist.
Im umgekehrten Fall, also die Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse treten ein, können Sie ebenfalls eine Änderung beantragen.
Die Finanzämter übermitteln uns über das ELStAM-Verfahren alle Änderungen zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen auf elektronischem Wege.
Diese Änderungen wirken sich erst im nachfolgenden Monat aus.
Detaillierte Informationen zu den Steuerklassen finden Sie im Lohnsteuerratgeber.