Änderung der Steuerklasse
Als Ehegatten / eingetragene Lebenspartner können Sie einmalig im Jahr eine günstigere Lohnsteuerklassenkombination (IV / IV auf III / V oder umgekehrt) beim Finanzamt beantragen. Die Finanzverwaltung hat hierfür einen Erklärfilm erstellt:
Filme mit Fin: Bin ich eigentlich in der richtigen Steuerklasse?
Wie stelle ich den Antrag?
Besuchen Sie die Startseite des Bundesministeriums der Finanzen: Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.
Wählen Sie den Reiter Steuerformulare.
Wählen Sie den Ordner Lohnsteuer (für Arbeitnehmer).
Öffnen Sie das Formular "10 - Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den ELStAM".
Setzen Sie im geöffneten Formular das Häkchen im rosafarbenen Feld vor dem Satz "Der Hauptvordruck für die allgemeinen Angaben. Diese ist immer auszufüllen."
Setzen Sie weiter unten auf demselben Formular bei "Anlage Steuerklassenwechsel" ein Häkchen bei "Anlage einmal". Damit haben Sie erfolgreich die dazugehörige Anlage „Steuerklassenwechsel“ angefügt.
Füllen Sie anschließend die Felder des Hauptvordrucks sowie die Anlage aus und reichen den gesamten Antrag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt ein.
Hierüber können nicht nur Ehegatten, sondern alle Arbeitnehmenden ihre Steuerklasse wechseln. Auch ledige Personen müssen dem Finanzamt mitteilen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für eine ungünstigere Steuerklasse erfüllt sind (zum Beispiel der Wegfall der Voraussetzungen für Steuerklasse II). Dies gilt auch, wenn eine geringere Zahl von Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen ist.
Im umgekehrten Fall (also den Eintritt der Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse) können Sie ebenfalls eine Änderung über das genannte Formular beantragen.
Seit dem 01.10.2021 können Anträge und Erklärungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die bisher in Papierform abgegeben werden mussten, erstmalig auch elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Die Übermittlung funktioniert bundesweit über
das Online-Portal „Mein ELSTER“ unter dem Menüpunkt „Formulare & Leistungen“ oder
ein Übermittlungsprogramm Ihres privaten Anbieters.
Folgende Anträge und Erklärungen können elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden:
Antrag auf Steuerklassenwechsel,
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung,
Erklärung zum dauernden Getrenntleben,
Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft und
Antrag zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), z.B. Änderung Ihrer ELStAM-Daten.