Altersrente

Was muss ich tun, um eine Altersrente zu erhalten?

Ohne Antrag keine Rente!

Dieser Grundsatz gilt für die gesetzliche Rentenversicherung genau sowie für die Zusatzversorgung.

Antragsformulare für die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Sie bei den Beratungsstellen der nachstehend genannten Rentenversicherungsträger, den Versicherungsämtern der Städte und Gemeinden sowie bei den Versicherungsältesten.

Die Adressen und eine Fülle weitere Informationen erhalten Sie auf den Internet-Seiten der Rentenversicherungsträger, z.B.

Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor dem geplanten Rentenbeginn Kontakt mit dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger aufzunehmen. Dort wird man Ihnen angeben, wann Sie den Rentenantrag stellen sollten.

Soll die Altersrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze beginnen, muss das Beschäftigungsverhältnis entweder gekündigt oder durch Abschluss eines Auflösungsvertrages beendet werden. Bitte wenden Sie sich daher auch unbedingt an Ihre Personaldienststelle.

Nach Erhalt des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung sollte ein Antrag auf Versorgungsrente bei der VBL gestellt werden. Hierfür kann das VBL-Antragsformular verwendet werden, das bei Ihrer Personaldienststelle erhältlich ist. Der Rentenantrag kann aber auch elektronisch bei der VBL gestellt werden. Hierzu ist eine persönliche Anmeldung auf der Internetseite der VBL www.vbl.de unter „Meine VBL“ erforderlich. Der Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung ist vollständig und mit allen Anlagen in Ablichtung dem Antrag auf Versorgungsrente beizufügen bzw. bei elektronischer Antragstellung hochzuladen. Der Arbeitgeber oder das LBV NRW müssen hierbei nicht mehr beteiligt werden, da Angaben dieser Stellen bei der VBL nicht benötigt werden.

Die Personaldienststelle und das LBV benötigen jedoch jeweils eine Ablichtung der 1. und 2. Seite des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung um korrekte Abmeldungen bei der VBL vornehmen zu können.