Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte

Auf dieser Seite haben wir für Sie die Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte zusammengestellt.

Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.12.2022 um 2,8 Prozent.

Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 50 Euro.

Besoldungsordnung A, B R und W
Besoldungsordnungen C und H
Familienzuschlag ► HINWEISE
Anwärterbezüge
 

Wegfall der Erfahrungsstufen 1 und 2 in der Besoldungsordnung A.

Besoldungsordnung A
Familienzuschlag ► HINWEISE
Ergänzungszuschlag vom 01.01.-30.11.2022

Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.01.2021 um 1,4 Prozent.
Weitere Erhöhungen des Familienzuschlags ergeben sich aus dem Alimentationsgesetz.


Besoldungsordnungen A, B, R und W
Besoldungsordnungen C und H
Familienzuschlag
Anwärterbezüge

Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.01.2020 um 3,2 Prozent.

Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 50 Euro.

Besoldungsordnungen A, B, R und W
Besoldungsordnungen C und H
Familienzuschlag
Anwärterbezüge
 

Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.01.2019 um 3,2 Prozent.

Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 50 Euro.

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Besoldungsordnungen C und H

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.01.2018 um 2,35 Prozent.

Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 35 Euro.

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Besoldungsordnungen C und H

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.04.2017 um 2,0 Prozent - mindestens um einen Prozentsatz, der einem Erhöhungsbetrag von 75 Euro entspricht -. Eine Minderung um 0,2 Prozentpunkten entfällt.
Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 35 Euro.

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Besoldungsordnungen C und H

Familienzuschlag

Anwärterbezüge
 

Zum 01.01.2017 entfällt das Sonderzahlungsgesetz NRW und die jährliche Sonderzahlung wird in die monatlichen Bezüge integriert. Das Grundgehalt sowie alle Zulagen und Zuschläge, die bisher bei der Berechnung der Sonderzahlung berücksichtigt wurden, werden ab dem 01.01.2017 entsprechend erhöht.


Besoldungsordnungen A, B, R und W

Besoldungsordnungen C und H

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 01.08.2016 um 2,1 Prozent - mindestens um einen Prozentsatz, der einem Erhöhungsbetrag von 75 Euro entspricht, jedoch um 0,2 Prozentpunkte vermindert ist.
Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 30 Euro.

Besoldungstabellen ab 01.08.2016 in der Fassung des Runderlasses des Finanzministeriums NRW vom 23.12.2015.


Besoldungsordnungen A, B, R und W

Besoldungsordnungen C und H

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Die Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 1.6.2015 linear um 1,9 %, die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 30 Euro.

Bezügetabellen ab 1.6.2015 in der Fassung des Runderlasses des Finanzministeriums NRW vom 9.6.2015

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Besoldungsordnungen C und H

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Die Dienstbezüge erhöhen sich ab dem 01.09.2014 wie folgt:

 
Grundgehalt
Familienzuschläge
A 2 - A 10
0
0
A 11 - A 12
0
0
A 13 - A16, B-, C-, H-, R- u. W-Besoldung
1,3 % + 40 EUR
0
Anwärter
0
0

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Besoldungsordnungen C und H

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Die Dienstbezüge erhöhen sich ab dem 01.05.2014 wie folgt:

 
Grundgehalt
Familienzuschläge
A 2 - A 10
0
0
A 11 - A 12
0,3 % + 40 EUR
0
A 13 - A16, B-, C-, H-, R- u. W-Besoldung
0
0
Anwärter
0
0

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Die Dienstbezüge und die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich ab dem 01.01.2014 wie folgt:

 
Grundgehalt
Familienzuschläge
A 2 - A 10
2,95 %
2,95 %
A 11 - A 12
1 %
2,95 %
A 13 - A16, B-, C-, H-, R- u. W-Besoldung
0
2,95 %
Anwärter
2,95 %
2,95 %

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Die Dienstbezüge erhöhen sich ab dem 01.09.2013 wie folgt:

 
Grundgehalt
Familienzuschläge
A 2 - A 10
0
0
A 11 - A 12
0
0
A 13 - A16, B-, C-, H-, R- u. W-Besoldung
1,3 % + 30 EUR
0
Anwärter
0
0

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Besoldungsordnungen C und H

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Die Dienstbezüge erhöhen sich ab dem 01.05.2013 wie folgt:

 
Grundgehalt
Familienzuschläge
A 2 - A 10
0
0
A 11 - A 12
0,3 % + 30 EUR
0
A 13 - A16, B-, C-, H-, R- u. W-Besoldung
0
0
Anwärter
0
0

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Familienzuschlag

Anwärterbezüge


 

Die Dienstbezüge und die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich ab dem 1.1.2013 wie folgt:

 
Grundgehalt
Familienzuschläge
A 2 - A 10
2,65 %
2,65 %
A 11 - A 12
1 %
2,65 %
A 13 - A16, B-, C-, H-, R- u. W-Besoldung
0
2,65 %
Anwärter
+ 50 EUR
2,65 %

Bezügetabellen ab 01.01.2013 in der Fassung des Runderlasses des Finanzministeriums NRW vom 23.08.2013.

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Familienzuschlag

Anwärterbezüge


Erhöhung der Grundgehälter in W 2 und W 3 ab 1.1.2013 aufgrund Artikel 4 des Dienstrechtsanpassungsgesetzes

 

Die zuletzt zum 1.4.2011 erhöhten Bezüge erhöhen sich mit Wirkung vom 1.1.2012 linear um 1,9 %. Anschließend werden die so erhöhten Grundgehaltswerte um einen Sockelbetrag von 17 Euro erhöht. Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 6 Euro.
Bezügetabellen ab 1.1.2012 in der Fassung des Runderlasses des Finanzministeriums NRW vom 28.4.2011

 

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Besoldungsordnungen C und H

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Die zuletzt zum 1.3.2010 angepassten Dienstbezüge und die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich ab dem 1.4.2011 um 1,5 %. Zusätzlich erhalten Beamte, die mindestens an einem Tag des Monats April 2011 Anspruch auf Dienstbezüge haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro (Anwärter: 120 Euro). Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig.
Bezügetabellen ab 1.4.2011 in der Fassung des Runderlasses des Finanzministeriums NRW vom 28.4.2011

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Besoldungsordnungen C und H

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Die zuletzt zum 1.3.2009 angepassten Dienstbezüge und die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich ab dem 1.3.2010 um 1,2 %. Bezügetabellen ab 1.3.2010 in der Fassung des Runderlasses des Finanzministeriums NRW vom 12.1.2010

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Besoldungsordnungen C und H

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Die Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, C, H, R und W erhöhen sich ab dem 1.3.2009 um jeweils 20 Euro. Die so erhöhten Grundgehälter und die zuletzt zum 1.7.2008 erhöhten Bezügebestandteile werden ab dem 1.3.2009 zusätzlich linear um 3,0 % angehoben. Die Anwärtergrundbeträge werden ab 1.3.2009 um einen Sockelbetrag von 60 Euro erhöht.
Die Beträge nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und § 17 Erschwerniszulagenverordnung werden ebenfalls entsprechend linear angepasst.

Die zum 1.3.2009 erhöhten Bezüge wurden aufgrund des Runderlasses des Finanzministeriums NRW vom 8.4.2009 (MBl. NRW. 2009 S. 209) bereits mit den Bezügen für den Monat Mai 2009 am 30.4.2009 als Abschlag gewährt. Die Höhe der unter Vorbehalt gewährten Zahlungen hat sich nicht geändert.

 

Bezügetabellen ab 1.3.2009 in der Fassung des Runderlasses des Finanzministeriums vom 8.4.2009:

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Besoldungsordnungen C und H

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Die Besoldungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes NRW werden mit Wirkung vom 1. Juli 2008 um 2,9 % erhöht (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2008 Nordrhein-Westfalen -GV. NRW. 2007 S. 750-).

Die Stundensätze für den Dienst zu ungünstigen Zeiten -DuZ- bleiben jedoch unverändert (z. B. Stundensatz gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 Erschwerniszulagenverordnung in der für Beamtinnen und Beamte des Landes NRW geltenden Fassung).

Mit Erlass vom 22.01.2008 hat das Finanzministerium NRW die ab dem 1. Juli 2008 geltenden Besoldungstabellen bekannt gegeben.

 

Besoldungsordnungen A, B, R und W

Besoldungsordnungen C und H

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Mit dem Anklicken des Links wird die entsprechende Anlage des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 (BGBl. I S. 1798) aufgerufen.

Bundesbesoldungsordnung A

Bundesbesoldungsordnung B

Bundesbesoldungsordnung C

Bundesbesoldungsordnungen W und R

Familienzuschlag

Anwärterbezüge

Mit dem Anklicken des Links wird die entsprechende Seite/Anlage des jeweiligen Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes aufgerufen.

Bundesbesoldungsordnung A

Bundesbesoldungsordnung B

Bundesbesoldungsordnung C

Bundesbesoldungsordnungen W und R

Familienzuschlag

Anwärterbezüge