
Landeshauptkasse NRW
Die Landeshauptkasse arbeitet auf Anweisung für die Dienststellen des Landes NRW, wann immer Zahlungen erforderlich werden. Sie besteht aus mehreren Fachbereichen, u.a. Zahlungsverkehr, Buchführung und Vollstreckung.
Zahlungsverkehr
Der Fachbereich Zahlungsverkehr ist für den Einzahlungs- und Überweisungsverkehr und die Liquiditätsplanung zuständig.
Buchführung
Der Fachbereich Buchführung ist für die ordnungsgemäße Buchung der Ausgaben und Einnahmen der Dienststellen des Landes NRW und u.a. der Abrechnungskonten verantwortlich.
Vollstreckung
In ihrer Funktion als Vollstreckungsbehörde ist die Landeshauptkasse NRW zuständig für die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und des Justizbeitreibungsgesetzes.
Alle Kassengeschäfte werden unbar abgewickelt.
Hier gelangen Sie zu den Kontaktdaten des Landesamts für Finanzen.