Service

Betreuung

Was ist rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung stellt eine Form der gesetzlichen Vertretung von Volljährigen dar, die auf Grundlage einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln (vgl. § 1814 BGB). Das Amts­gericht bestellt in diesen Fällen für bestimmte Aufgabenbereiche eine geeignete Betreuungsperson. Seit Inkrafttreten des Bundes-Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 ist ein kontinuierlicher und erheblicher Anstieg der rechtlichen Betreuungen festzu­stellen.

 

Das LaFin NRW als Betreuungsbehörde

Nach einer mehrjährigen Projektphase wurde das LaFin NRW im Rahmen der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 Betreuungsbehörde. Hier werden aus­schließlich Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus "Vorfahrt für Weiterbe­schäftigung" eingesetzt. Die Beamtinnen und Beamten werden mit umfangreichen Schulungen sowie laufenden Fortbildungen für die Tätigkeit als sachkundige Behördenbe­treuerinnen und -betreuer ausgebildet.

 

Weitere Informationen

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Betreuung:
Justiz-ONLINE

 

Fachgebietsleitung Z42

Martina Radek

Telefon: (0211) 8222-4147
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Teamkoordination:

Jens Jungkeim

 

Andreas Kutzner

Telefon: (0211) 8222-4239

 

Telefon: (0211) 8222-4270

Mail: @email

 

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