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Projekt "Betreuung"

Was ist rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung stellt eine Form der gesetzlichen Vertretung von Volljährigen dar, die auf Grundlage einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln (vgl. § 1896 BGB). Der Amtsrichter entscheidet, ob und wenn ja, für welche Aufgabenbereiche eine Betreuung für eine Person erforderlich ist und wer diese Aufgabe wahrnimmt.

Ausgabenanstieg

Seit Inkrafttreten des Bundes-Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 ist ein kontinuierlicher und erheblicher Anstieg der rechtlichen Betreuungen festzustellen. Während die Ausgaben des Landes Nordrhein-Westfalen für den Betreuungsbereich im Jahr 2007 noch 150,5 Mio. Euro betrugen, so beliefen sich die Haushaltsansätze für 2014 bereits auf über 232 Mio. Euro.

Projekt "Betreuung" Landesamt für Finanzen NRW

Das Projekt "Betreuung" ist 2014 gestartet und besteht ausschließlich aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern von "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung". Die Beamtinnen und Beamten werden mit Schulungen und Fortbildungen auf die zukünftige Tätigkeit als Betreuerinnen und Betreuer vorbereitet.

Weitere Informationen

Hier erfahren Sie mehr über das Betreuungsrecht:
Justiz-ONLINE

Fachgebietsleitung Z42

Martina Radek


Telefon: (0211) 8222-4147
Mail: martina.radek [at] fv.nrw.de
Für die Koordination des Team´s Düsseldorf
Jens Jungkeim
Telefon: (0211) 8222-4239
Mail: jens.jungkeim [at] fv.nrw.de
Für die Koordination des Team´s Dortmund
Andreas Kutzner
Telefon: (0211) 8222-4270
Mail: andreas.kutzner [at] fv.nrw.de