Standorte LaFin

Landesamt für Finanzen NRW

Herzlich willkommen im LaFin

Das LaFin wurde 2013 als Landesoberbehörde gegründet und ist mit seinen zurzeit ca. 600 Beschäftigten eine junge, wachsende Behörde. Der Dienstsitz der Behördenleitung ist in Düsseldorf-Golzheim (Georg-Glock-Str. 15), dem Hauptstandort des LaFin. Ein weiterer Standort in Düsseldorf ist in der Erkrather Straße. Die erste UVG-Fachabteilung hat ihren Sitz in Essen (Kurfürstenstr. 33). Im August 2020 wurde die zweite UVG-Fachabteilung am Standort Hamm (Unionstr. 1) eröffnet. Seit April 2022 hat auch die dritte UVG-Fachabteilung am Standort Köln (Von-der-Wettern-Str. 27) ihren Dienst aufgenommen.
Seit 1. April 2019 leitet Wolfgang Pohl das LaFin, welches aus drei, der Behördenleitung zugeordneten, Stabstellen und insgesamt fünf Abteilungen mit jeweils mehreren Fachbereichen/ -referaten besteht. (Unseren Orgaplan finden Sie hier.)
 
Das Aufgabenspektrum im LaFin ist vielfältig. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen zahlreiche Aufgaben für die gesamte Landesverwaltung wahr:

  • Seit Juli 2019 ist das LaFin für den Rückgriff UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) zuständig.
  • Die Landeshauptkasse NRW hat ihren Sitz ebenfalls im LaFin. Über diese wird unter anderem der gesamte Zahlungsverkehr des Landes abgewickelt.
  • Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist das landesweite Personalmarketing „Karriere.NRW“.
  • Die Zentralabteilung des LaFin versteht sich als Dienstleister für die Beschäftigten des Hauses und übernimmt Querschnittsaufgaben zur Gewährleistung des reibungslosen Dienstbetriebs.

Bitte beachten Sie unsere neue zentrale UVG Postanschrift:

Landesamt für Finanzen NRW

40302 Düsseldorf


Wir sind auch weiterhin für Sie da!

Zur Reduzierung von persönlichen Kontakten sind unsere Beschäftigten auch im Homeoffice für Sie sowohl per E-Mail als auch telefonisch erreichbar.
Vor Ort Termine an den Standorten sind nur ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich, um die Infektionsgefahr mit dem Coronavirus für Sie und unseren Beschäftigten so gering wie möglich zu halten.


Karriere im LaFin

Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenausschreibungen.


Zuständigkeitshinweis:

Das Landesamt für Finanzen NRW ist nicht für Belange der Finanzämter zuständig.
Ihr zuständiges Finanzamt finden sie hier:
www.finanzamt.nrw.de
Nach Auswahl des für Sie zuständigen Finanzamtes finden Sie auf der jeweiligen Homepage ein entsprechendes Kontaktformular.


Überweisungen für die Landeshauptkasse richten Sie bitte an:


Ld Bk Hess-Thür, Gz, Dus
Konto 1683515 / BLZ 30050000
IBAN DE59 3005 0000 0001 6835 15 / BIC WELADEDDXXX

Überweisungen für den Unterhaltsvorschuss richten Sie bitte an:

Ld Bk Hess-Thür, Gz, Dus
Konto 4100079 / BLZ 30050000
IBAN DE75 3005 0000 0004 1000 79 / BIC WELADEDDXXX