Landesamt für Finanzen NRW
Das LaFin wurde 2013 als Landesoberbehörde gegründet und ist mit seinen zurzeit ca. 650 Beschäftigten eine junge, wachsende Behörde. Der Dienstsitz der Behördenleitung ist in Düsseldorf-Golzheim (Georg-Glock-Str. 15), dem Hauptstandort des LaFin. Ein weiterer Standort in Düsseldorf ist in der Erkrather Straße. Die erste UVG-Fachabteilung hat ihren Sitz in Essen (Kurfürstenstr. 33). Im August 2020 wurde die zweite UVG-Fachabteilung am Standort Hamm (Unionstr. 1) eröffnet. Seit April 2022 hat auch die dritte UVG-Fachabteilung am Standort Köln (Von-der-Wettern-Str. 27) ihren Dienst aufgenommen.
Seit 1. April 2019 leitet Wolfgang Pohl das LaFin, welches aus drei, der Behördenleitung zugeordneten, Stabstellen und insgesamt fünf Abteilungen mit jeweils mehreren Fachbereichen/ -referaten besteht. (Unseren Orgaplan finden Sie hier.)
Das Aufgabenspektrum im LaFin ist vielfältig. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen zahlreiche Aufgaben für die gesamte Landesverwaltung wahr:
- Seit Juli 2019 ist das LaFin für den Rückgriff UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) zuständig.
- Die Landeshauptkasse NRW hat ihren Sitz ebenfalls im LaFin. Über diese wird unter anderem der gesamte Zahlungsverkehr des Landes abgewickelt.
- Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist das landesweite Personalmarketing „Karriere.NRW“.
- Die Zentralabteilung des LaFin versteht sich als Dienstleister für die Beschäftigten des Hauses und übernimmt Querschnittsaufgaben zur Gewährleistung des reibungslosen Dienstbetriebs.
Bitte beachten Sie unsere neue telefonische Erreichbarkeit im Servicecenter:
Montag-Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
0211-8222-0
Am Dienstag (20.08.2024) wird das Service Center von 12:00 bis 18:00 Uhr wegen des Abteilungsausflugs nicht besetzt sein.
Karriere im LaFin
Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenausschreibungen.
Zuständigkeitshinweis:
Das Landesamt für Finanzen NRW ist nicht für Belange der Finanzämter zuständig.
Ihr zuständiges Finanzamt finden sie hier:
www.finanzamt.nrw.de
Nach Auswahl des für Sie zuständigen Finanzamtes finden Sie auf der jeweiligen Homepage ein entsprechendes Kontaktformular.
Überweisungen für die Landeshauptkasse richten Sie bitte an:
Ld Bk Hess-Thür, Gz, Dus
Konto 1683515 / BLZ 30050000
IBAN DE59 3005 0000 0001 6835 15 / BIC WELADEDDXXX
Überweisungen für den Unterhaltsvorschuss richten Sie bitte an:
Ld Bk Hess-Thür, Gz, Dus
Konto 4100079 / BLZ 30050000
IBAN DE75 3005 0000 0004 1000 79 / BIC WELADEDDXXX