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Vorfahrt für Weiterbeschäftigung

Ihr Weg aus der drohenden Dienstunfähigkeit

Im Land Nordrhein-Westfalen scheiden derzeit ca. 1.100 Beamtinnen und Beamte wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem Dienst aus. Ziel der Vermittlung über Vorfahrt für Weiterbeschäftigung ist es, Beamtinnen und Beamten, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, in neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu vermitteln.

Für alle Beamtinnen und Beamten gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“. Das Team von Vorfahrt für Weiterbeschäftigung hat sich zur Aufgabe gemacht, diesen Grundsatz, der sich aus dem § 26 Beamtenstatusgesetz ergibt, umzusetzen.
Das Land NRW (Dienstherr) ist bei drohender Dienstunfähigkeit verpflichtet, andere Verwendungsmöglichkeiten zu prüfen. Diese Verpflichtung umfasst nicht nur einzelne Bereiche (Ressorts), sondern die gesamte Landesverwaltung.

Überprüfung in Frage kommender Einsatzgebiete

Im ersten Schritt prüft die personalaktenführende Stelle für die einzelnen Beamtinnen und Beamten konkrete, anderweitige Verwendungsmöglichkeiten im Geschäftsbereich des eigenen Ressorts. Verläuft diese Prüfung nicht erfolgreich, wendet sie sich im nächsten Schritt an das Landesamt für Finanzen, Sachgebiet Z52 - Vorfahrt für Weiterbeschäftigung. Die erforderlichen Daten werden mit dem Personalbogen, der im Downloadbereich bereitgestellt ist, an das Team von Vorfahrt für Weiterbeschäftigung übersandt.
Das Team führt eine landesweite, ressortübergreifende und auch im Einzelfall länderübergreifende Prüfung einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit durch. Die amtlich festgestellten gesundheitlichen Fähigkeiten der Beamtin / des Beamten bilden hierfür den Rahmen.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn kann die Teilnahme an einer Ausbildung bzw. Unterweisung geprüft werden, bei der nach erfolgreichem Abschluss eine dauerhafte Übernahme gewährleistet sein muss.
Damit erfolgt eine umfassende qualitätsgesicherte Prüfung aller in Betracht kommenden Einsatzmöglichkeiten.
Fachgebietsleitung Z 42
 
Martina Radek
Telefon: (0211) 8222-4147
Mail: martina.radek [at] fv.nrw.de

Grundsatzangelegenheiten
Fallmanagement

Bearbeitung von Einzelfällen


Nadine Deik

Telefon: (0211) 8222-4442
Mail: nadine.deik [at] fv.nrw.de

Fallmanagement
Bearbeitung von Einzelfällen


Ralf Gebhardt
Telefon: (0211) 8222-4072
Mail: ralf.gebhardt_01 [at] fv.nrw.de

Fallmanagement
Bearbeitung von Einzelfällen


Claus Kaminski
Telefon: (0211) 8222-4350
Mail: claus.kaminski [at] fv.nrw.de

Fallmanagement
Bearbeitung von Einzelfällen


Heike Nahold
Telefon: (0211) 8222-4207
Mail: heike.nahold [at] fv.nrw.de

Fallmanagement
Bearbeitung von Einzelfällen


Markus Viehmann
Telefon: (0211) 8222-4330
Mail: markus.viehmann [at] fv.nrw.de

Backoffice
 
 

Welche Voraussetzungen müssen für eine Aufnahme der Prüfung über Vorfahrt für Weiterbeschäftigung vorliegen?

Bei der Beamtin / dem Beamten muss für ihren / seinen bisherigen Aufgabenbereich amtlich die dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt sein. Gleichwohl muss für eine anderweitige Verwendung die Dienstfähigkeit vorliegen.

Werden Tarifbeschäftigte bei Vorfahrt für Weiterbeschäftigung aufgenommen?

Die Prüfung einer anderweitigen Einsatzmöglichkeit erfolgt nach dem beamtenrechtlichen Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ und ist daher ausschließlich auf Beamtinnen und Beamte ausgerichtet.

Ich bin bereits in den Ruhestand versetzt und soll oder möchte nun wieder reaktiviert werden. Können zu einer Reaktivierung anstehende Beamtinnen und Beamte bei Vorfahrt für Weiterbeschäftigung aufgenommen werden?

Nein, VfW dient ausschließlich zur Vermeidung einer Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten, die ihren derzeitigen Aufgabenbereich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Wo stelle ich meinen Antrag auf Reisekosten?

Der Antrag auf Abrechnung der Reisekosten wird bei der jeweiligen Beschäftigungsbehörde gestellt.

Werden im Rahmen der Teilnahme bei VfW Qualifizierungsmaßnahmen angeboten?

Ja, der Qualifizierungsbedarf wird im Einzelfall festgelegt. Dies ist u.a. auch abhängig von der Einsatzmöglichkeit.

Ist die Teilnahme an VfW altersabhängig?

Nein, bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen ist die Teilnahme altersunabhängig.