
Vorfahrt für Weiterbeschäftigung
Ihr Weg aus der drohenden Dienstunfähigkeit
Überprüfung in Frage kommender Einsatzgebiete
Martina Radek
Telefon: (0211) 8222-4147
Mail: martina.radek [at] fv.nrw.de
Grundsatzangelegenheiten
Fallmanagement
Bearbeitung von Einzelfällen
Telefon: (0211) 8222-4442
Mail: nadine.deik [at] fv.nrw.de
Fallmanagement
Bearbeitung von Einzelfällen
Ralf Gebhardt
Telefon: (0211) 8222-4072
Mail: ralf.gebhardt_01 [at] fv.nrw.de
Fallmanagement
Bearbeitung von Einzelfällen
Claus Kaminski
Telefon: (0211) 8222-4350
Mail: claus.kaminski [at] fv.nrw.de
Fallmanagement
Bearbeitung von Einzelfällen
Heike Nahold
Telefon: (0211) 8222-4207
Mail: heike.nahold [at] fv.nrw.de
Fallmanagement
Bearbeitung von Einzelfällen
Markus Viehmann
Telefon: (0211) 8222-4330
Mail: markus.viehmann [at] fv.nrw.de
Backoffice
Welche Voraussetzungen müssen für eine Aufnahme der Prüfung über Vorfahrt für Weiterbeschäftigung vorliegen?
Bei der Beamtin / dem Beamten muss für ihren / seinen bisherigen Aufgabenbereich amtlich die dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt sein. Gleichwohl muss für eine anderweitige Verwendung die Dienstfähigkeit vorliegen.
Werden Tarifbeschäftigte bei Vorfahrt für Weiterbeschäftigung aufgenommen?
Die Prüfung einer anderweitigen Einsatzmöglichkeit erfolgt nach dem beamtenrechtlichen Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ und ist daher ausschließlich auf Beamtinnen und Beamte ausgerichtet.
Ich bin bereits in den Ruhestand versetzt und soll oder möchte nun wieder reaktiviert werden. Können zu einer Reaktivierung anstehende Beamtinnen und Beamte bei Vorfahrt für Weiterbeschäftigung aufgenommen werden?
Nein, VfW dient ausschließlich zur Vermeidung einer Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten, die ihren derzeitigen Aufgabenbereich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Wo stelle ich meinen Antrag auf Reisekosten?
Der Antrag auf Abrechnung der Reisekosten wird bei der jeweiligen Beschäftigungsbehörde gestellt.
Werden im Rahmen der Teilnahme bei VfW Qualifizierungsmaßnahmen angeboten?
Ja, der Qualifizierungsbedarf wird im Einzelfall festgelegt. Dies ist u.a. auch abhängig von der Einsatzmöglichkeit.
Ist die Teilnahme an VfW altersabhängig?
Nein, bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen ist die Teilnahme altersunabhängig.