FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Absenkungsfaktoren

Wie wurden meine Versorgungsbezüge in der Vergangenheit abgesenkt?

Auf Grund des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes tritt zum 01.01.2017 eine wesentliche Änderung in der Zahlung der Versorgungsbezüge ein. Die jährliche Sonderzahlung, die bisher im Dezember gezahlt worden ist, wird in die laufenden Bezüge eingerechnet.


Zum 01.01.2017 ändern sich daher die Besoldungstabellen des Landes NRW für die Grundgehälter, den Familienzuschlag, den Strukturausgleich, die Stellenzulagen und die Amtszulagen. Die bisher gewährte jährliche Sonderzahlung wird dabei gezwölftelt und in die monatlichen Bezüge eingerechnet. Dies führt zu einer monatlichen Erhöhung der Bruttobezüge für verbeamtete Personen.

Da die bisherige jährliche Sonderzahlung für die Versorgungsberechtigten jedoch geringer war als für verbeamtete Personen, wird mit Hilfe sogenannter Absenkungsfaktoren sichergestellt, dass diese Leistung nur in dem bisherigen Umfang in die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge eingebaut wird.
 
Der nachfolgenden Übersicht können Sie die für die einzelnen Besoldungsgruppen geltenden Absenkungsfaktoren entnehmen:

Besoldungsgruppen

Sonderzahlung verbeamtete Personen

monatliche Erhöhung um

Sonderzahlung Versorgungsberechtigte

monatliche Erhöhung um

entspricht Absenkungsfaktor von

A 2 - A 6

60 %

5,00 %

60 %

5,00 %

1,00000

A 7 - A 8

45 %

3,75 %

39 %

3,25 %

0,99518

A 9 - A 16

30 %

2,50 %

22 %

1,83 %

0,99349

der Besoldungsordnungen
B, R W, C, H

30 %

2,50 %

22 %

1,83 %

0,99349


Fazit
Ab dem Jahr 2017 entfällt die jährliche Sonderzahlung. Die bisher einmal im Jahr geleistete Zahlung wird in die laufenden Monatsbezüge eingerechnet.