Änderungen in der Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023

Zum 01.07.2023 änderte sich die Berechnung und Höhe der Beiträge zur Pflegeversicherung.

  • Die Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung auf 3,4 % sowie des Beitragszuschlags für Kinderlose auf 0,6% erfolgte im August 2023 rückwirkend ab Juli 2023. Dabei wurde vorerst lediglich die Unterscheidung zwischen Personen mit bzw. ohne Kinder berücksichtigt.
  • Mit Hilfe eines Serienbriefs wurden Anfang September Personen mit Kind(ern) aufgefordert, noch benötigte Unterlagen nachzureichen.
  • Die Beitragsabschläge für Personen mit 2 oder mehr Kindern unter 25 Jahren werden im Oktober 2023 rückwirkend ab Juli 2023 berücksichtigt.

Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Zahlfälle konnte die Rückrechnung nicht bei allen Bezügeempfängern bereits im Oktober 2023 erfolgen. Die Umstellung werden wir sukzessive in den kommenden Monaten vornehmen.

Bei der Erstattung der Beitragsabschläge handelt es sich um Kleinstbeträge. Wir bitten daher vorerst von weiteren Rückfragen abzusehen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zur Änderung in der Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023