Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags ab 2017
Ab 2017 wird der Grundfreibetrag auf 8.820 € und der Kinderfreibetrag auf
3.678 € (je Elternteil) erhöht.
Die Erhöhung wird im Januar umgesetzt. Beamte erhalten eine rückwirkende Zahlung für den Januar 2017 mit den Bezügen für Februar 2017.
3.678 € (je Elternteil) erhöht.
Die Erhöhung wird im Januar umgesetzt. Beamte erhalten eine rückwirkende Zahlung für den Januar 2017 mit den Bezügen für Februar 2017.