FAQ zur Beihilfe
FAQ zur schnelleren Antragsbearbeitung und Schriftverkehr
Sie können zu einer schnelleren Antragsbearbeitung beitragen, indem Sie
das Versenden mehrerer App-Anträge an einem Tag vermeiden
identische Beihilfeanträge nicht über unterschiedliche Kanäle stellen
Beihilfeanträge mit einem geringen Antragsvolumen gesammelt abgeben
Belege vollständig – alle Seiten und ggf. auch die Rückseiten – einreichen. Bitte achten Sie gute Lesbarkeit. Weitere Tipps geben die Ausfüllhilfen, die Sie bei den Vordrucken unter "Vordrucke für den Bereich Beihilfe" finden.)
Reichen Sie nur Einzelrechnungen, Rezepte und Verordnungen für Ihre Aufwendung ein (Kassenbons, Quittungen, Sammelrechnungen von Apotheken und Mahnungen bleiben unberücksichtigt und sind daher nicht einzureichen)
bei Zahnbehandlungen – Zahnersatz / kieferorthopädische Behandlung – neben der Zahnarztrechnung auch die Rechnung über die Laborleistungen beifügen
bei Hilfsmitteln und medizinischen Heilbehandlungen zwingend neben der Rechnung der leistungserbringenden Person auch die ärztliche Verordnung beifügen
Die BeihilfeApp ist ausschließlich für die Übermittlung von Anträgen und nicht für die Übertragung von Schriftverkehr konzipiert worden. Bitte beachten Sie die Hinweise in der BeihilfeApp.
Zu einer zügigen Beihilfebearbeitung können Sie wie folgt beitragen:
Bitte verwenden Sie die Beihilfe-App ausschließlich für Beihilfe- bzw. Pflegeanträge, z. B. Rechnungsbelege inklusive Verordnung, Rezept usw.
Bitte verwenden Sie die Beihilfe-App nicht für die Übersendung von Schriftverkehr, da dies die Bearbeitung von Schriftverkehr (z. B. angeforderte Unterlagen, Widerspruch, sonstige Anträge) verzögert. Hintergrund ist die gesonderte Bearbeitung von Schriftverkehr und Beihilfeanträgen. Das Selektieren von „Mischeingaben“ in einem System führt zu einem zusätzlichen zeitlichen Aufwand und damit zu Verzögerungen.
Senden Sie Ihren Schriftverkehr bitte an:
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
Alle Beihilfeanträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. In der Regel werden Anträge auf Abschlagszahlungen und mit hohen Aufwendungen über 5.000 EUR vorrangig bearbeitet.
Sehen Sie nach Möglichkeit von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Beihilfeantrages ab. Dies führt nicht zu einer schnelleren oder bevorzugten Bearbeitung. Hier finden Sie den aktuellen Bearbeitungsstand.
Wir weisen darauf hin, dass hier nur allgemeine und verkürzte Antworten gegeben werden können. Rechtsansprüche lassen sich aus unseren Informationen nicht ableiten. Benötigen Sie eine rechtsverbindliche Antwort zu einem speziellen Fall (z. B. eine beihilferechtliche Voranerkennung), dann richten Sie Ihre Anfrage sowie sämtlichen Schriftverkehr bitte schriftlich an die
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
Vielen Dank!
Ihre LBV NRW-Beihilfestelle
FAQ zur Beantragung von Beihilfe
Ihre Beihilfenummer finden Sie auf der ersten Seite Ihres Beihilfebescheides und auf dem Berechnungsbogen. Sie steht auch auf jedem Schreiben, welches von der Beihilfestelle an Sie geschickt wurde.
Ihre Beihilfenummer wurde Ihnen auch mit der Festsetzung Ihrer Versorgungsbezüge oder Ihrer Einstellung mitgeteilt.
Für die Einreichung Ihres Beihilfeantrags stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
Antrag in Papierform als "Kurzantrag" (bei unveränderten persönlichen Daten) oder als "Antrag auf Zahlung einer Beihilfe". Die jeweiligen Vordrucke "Antrag auf Zahlung einer Beihilfe" bzw. "Kurzantrag" finden Sie unter "Vordrucke für den Bereich Beihilfe".
Per DE-Mail mit gesicherter Signatur (für den Landesbereich an folgende Adresse: @email). Der Antrag ist unterschrieben und ausgefüllt der DE-Mail in der Anlage - ebenso wie die Rechnungsbelege - beizufügen. Zulässig sind lediglich Dateien im Format PDF, JPG, PNG und TIFF.
Einreichung per BeihilfeApp
Bei Verwendung der amtlichen Antragsformulare (zu finden bei den Vordrucken unter "Vordrucke für den Bereich Beihilfe") ist der Berechtigte bereits hinterlegt.
Die Anträge werden bei der zentralen Scanstelle Beihilfe (Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold) gesammelt und für die Beihilfefestsetzungsstellen aufbereitet.
Das LBV NRW ist in Beihilfeangelegenheiten für Bedienstete und Versorgungsberechtigte aus folgenden Bereichen zuständig:
Oberste Landesbehörden (Ministerien)
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Finanzverwaltung (inkl. Beschäftigte des LBV NRW)
Landesrechnungshof
Bau- und Liegenschaftsbetrieb (kurz: BLB NRW)
NRW Bank
diverse Privatschulen
Verbeamtete Personen im Ruhestand aus den v. g. Bereichen (zusätzlich aus den Bereichen Polizei, Justiz und Schule) und i. d. R. deren Witwen und Waisen