FAQ zur Beihilfe

Hier fassen wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammen.

FAQ zur schnelleren Antragsbearbeitung und Schriftverkehr

 

Sie können zu einer schnelleren Antragsbearbeitung beitragen, indem Sie …

 

  • das Versenden mehrerer App-Anträge an einem Tag vermeiden
  • identische Beihilfeanträge nicht über unterschiedliche Kanäle stellen
  • Beihilfeanträge mit einem geringen Antragsvolumen gesammelt abgeben
  • Belege vollständig – alle Seiten und ggf. auch die Rückseiten – einreichen (auf gute Lesbarkeit achten! Weitere Tipps gibt die Ausfüllhilfe)
  • Reichen Sie nur Einzelrechnungen, Rezepte und Verordnungen für Ihre Aufwendung ein (Kassenbons, Quittungen, Sammelrechnungen von Apotheken und Mahnungen bleiben unberücksichtigt und sind daher nicht einzureichen)
  • bei Zahnbehandlungen – Zahnersatz/kieferorthopädische Behandlung – neben der Zahnarztrechnung auch die Rechnung über die Laborleistungen beifügen
  • bei Hilfsmitteln und medizinischen Heilbehandlungen zwingend neben der Rechnung der leistungserbringenden Person auch die ärztliche Verordnung beifügen

Die BeihilfeApp ist ausschließlich für die Übermittlung von Anträgen und nicht für die Übertragung von Schriftverkehr konzipiert worden. Bitte beachten Sie die Hinweise in der BeihilfeApp.

 

Zu einer zügigen Beihilfebearbeitung können Sie wie folgt beitragen:

  • Bitte verwenden Sie die Beihilfe-App ausschließlich für Beihilfe- bzw. Pflegeanträge, z. B. Rechnungsbelege inklusive Verordnung, Rezepte.
  • Bitte verwenden Sie die Beihilfe-App nicht für die Übersendung von Schriftverkehr, da dies die Bearbeitung von Schriftverkehr (z. B. angeforderte Unterlagen, Widerspruch, sonstige Anträge) verzögert. Hintergrund ist die gesonderte Bearbeitung von Schriftverkehr und Beihilfeanträgen. Das Selektieren von „Mischeingaben“ in einem System führt zu einem zusätzlichen zeitlichen Aufwand und damit zu Verzögerungen.

 

Senden Sie Ihren Schriftverkehr bitte an:

Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold

 

Hinweis: Alle Beihilfeanträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. In der Regel werden Anträge auf Abschlagszahlungen und mit hohen Aufwendungen über 5.000 € vorrangig bearbeitet.

 

Sehen Sie nach Möglichkeit von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Beihilfeantrages ab. Dies führt nicht zu einer schnelleren oder bevorzugten Bearbeitung. Den aktuellen Bearbeitungsstand finden Sie hier.

 

Wichtige Hinweise:

Wir weisen darauf hin, dass hier nur allgemeine und verkürzte Antworten gegeben werden können. Rechtsansprüche lassen sich aus unseren Informationen nicht ableiten. Benötigen Sie eine rechtsverbindliche Antwort zu einem speziellen Fall (z.B. eine beihilferechtliche Voranerkennung), dann richten Sie Ihre Anfrage sowie sämtlichen Schriftverkehr bitte schriftlich an die

Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold

Vielen Dank!
Ihre LBV NRW-Beihilfestelle

FAQ zur Beantragung von Beihilfe

Ihre Beihilfenummer finden Sie auf der ersten Seite Ihres Beihilfebescheides und auf dem Berechnungsbogen. Sie steht auch auf jedem Schreiben, welches von der Beihilfestelle an Sie geschickt wurde.

Ihre Beihilfenummer wurde Ihnen auch mit der Festsetzung Ihrer Versorgungsbezüge oder Ihrer Einstellung mitgeteilt.

Für die Einreichung Ihres Beihilfeantrags stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Antrag in Papierform als Kurzantrag (bei unveränderten persönlichen Daten) oder als Langantrag auf Zahlung einer Beihilfe
  2. Per DE-Mail mit gesicherter Signatur (für den Landesbereich an folgende Adresse: zsdt-beihilfe@brdt-nrw.de-mail.de). Der Antrag ist unterschrieben und ausgefüllt der DE-Mail in der Anlage - ebenso wie die Rechnungsbelege - beizufügen. Zulässig sind lediglich Dateien im Format PDF, JPG, PNG und TIFF.
  3. Einreichung per BeihilfeApp

Bei Verwendung der amtlichen Antragsformulare ist der Empfänger bereits hinterlegt.

Die Anträge werden bei der zentralen Scanstelle Beihilfe (Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold) gesammelt und für die Beihilfefestsetzungsstellen aufbereitet.

Das LBV NRW ist in Beihilfeangelegenheiten für Bedienstete und Versorgungsempfangende aus folgenden Bereichen zuständig:

  • Oberste Landesbehörden (Ministerien)
  • Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Finanzverwaltung (inkl. Beschäftigte des LBV)
  • Landesrechnungshof
  • Bau- und Liegenschaftsbetrieb -BLB-
  • NRW Bank
  • diverse Privatschulen
  • Verbeamtete Personen im Ruhestand aus den v.g. Bereichen (zusätzlich aus den Bereichen Polizei, Justiz und Schule) und i.d.R. deren Witwen und Waisen

Sofern Sie nicht zu dem zuvor beschriebenen Personenkreis gehören, ist eine andere Beihilfefestsetzungsstelle für Sie zuständig. Das LBV NRW hat in diesen Fällen keine Möglichkeit Ihnen Auskünfte zu Beihilfeangelegenheiten zu erteilen. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer personalaktenführenden Dienststelle nach Ihrer Beihilfefestsetzungsstelle. Beispielsweise sind für Beihilfeangelegenheiten von Lehrkräften einer Grund-, Förder- oder Hauptschule die örtlichen Schulämter bei den jeweiligen Kreisen bzw. Städten zuständig.

Ob sich ihr Antrag bereits in der Bearbeitung befindet, oder in einer „Warteposition“ können Sie hier entnehmen. Wir bitten Sie vorrangig von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und von Anfragen zum Sachstand abzusehen, da uns diese Anfragen zusätzlich binden und zu einem weiteren Zeitverzug bei der Bearbeitung Ihrer Anträge führen. 

In der Regel wird Ihnen die zustehende Beihilfeleistung nach ein bis drei Tagen nach der Bescheiderteilung auf Ihr Konto überwiesen.

Sämtlicher Schriftverkehr (z.B. Vollmachten) ist ausschließlich über die

Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold

einzureichen.

Nutzen Sie hierzu gerne auch das Schreiben an die Scanstelle.

Gerne können Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen in Ihren Beihilfeangelegenheiten vollumfänglich oder nur in Bezug auf die Antragsstellung tätig zu werden. Das geht am einfachsten, wenn Sie hierfür unseren dafür zur Verfügung stehenden Vollmachtsvordruck verwenden.

Ja, für die Beantragung von Beihilfen gibt es eine Frist!
Für alle Aufwendungen, die ab dem 01.01.2019 entstanden sind, gilt eine Beantragungsfrist von 24 Monaten bezogen auf das Datum der ersten Rechnungsstellung.

Ja, Sie haben die Möglichkeit einen Abschlag mit einem formlosen Anschreiben zu beantragen, welches Sie an die zentrale Scanstelle Beihilfe (Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold) adressieren.

Für Abschläge auf stationäre Krankenhausbehandlungen und bei Dialysebehandlungen nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular.

Außerdem können Sie für die ausstehende Pflegepauschale einen Abschlag für die folgenden 6 Monate über die Anlage Pflege beantragen.

Zunächst einmal unser herzliches Beileid. In solch einer Situation sind Behördengänge und Regelungen umso schwieriger.

Die Antragstellung bleibt gleich. Sie können Anträge für die verstorbene Person stellen. Die Beihilfefestsetzungsstelle nutzt das bereits hinterlegte Konto (Bezügekonto oder Beihilfekonto). Soll die Beihilfe auf ein anderes Konto überwiesen werden, ist die Vorlage eines Erbscheins notwendig. Hilfreich für Sie ist eine vorherige Vollmacht für den Zugriff auf das von der verstorbenen Person genutzte Konto für Beihilfezahlungen.

FAQ zur Einreichung von Bescheinigungen oder persönlichen Angaben

Auf dem Langantrag können sie dem LBV NRW entsprechende Änderungen mitteilen. Alternativ können Sie auch das Schreiben an die Scanstelle verwenden.

  1. …meines Versicherungsverhältnisses mit?

Bitte nutzen Sie hierfür den Langantrag oder das Schreiben an die Scanstelle und legen Sie eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung bei.

 

  1. …des Versicherungsverhältnisses meiner/s Ehegattin/Ehegatten oder deren generelle Berücksichtigungsfähigkeit mit?

Bitte nutzen Sie in beiden Fällen den Langantrag und legen Sie eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung bei. Für die Bescheinigung der Berücksichtigungsfähigkeit fügen Sie dem Antrag bitte zudem eine Kopie des Einkommensteuerbescheides des vorigen Jahres hinzu.

 

  1. …des Versicherungsverhältnisses meines/r Kindes/r oder deren Geburt mit?

    Bitte nutzen Sie in beiden Fällen den Langantrag und ggf. die Anlage Kinder, wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind, und legen Sie eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung bei. Auf besagtem Antrag können Sie ebenfalls den Zuschuss für die Säuglingsausstattung beantragen.

Bitte nutzen Sie hierfür das Schreiben an die Scanstelle oder rufen Sie uns an.

FAQ zu Abrechnungs- und Widerspruchsregularien

Sollten Sie einmal mit der Festsetzung Ihrer Beihilfe nicht einverstanden sein, können Sie mit einem formlosen Anschreiben Widerspruch einlegen. Widersprüche sind immer in schriftlicher Form an die zentrale Scanstelle Beihilfe (Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold) zu senden. Bitte beachten Sie auch die Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Beihilfebescheid.

Bitte nutzen Sie hierfür das Schreiben an die Scanstelle.

In der Regel haben Sie gemeinsam mit dem Beihilfebescheid ein Formblatt zur Vorlage beim Optiker erhalten. Dieses senden Sie bitte ausgefüllt mit dem Schreiben an die Scanstelle an uns zurück.


Sie sind noch nicht fündig geworden? Hier geht es zu vielen weiteren nützlichen Informationen der Beihilfe.