Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den neuen Altersgrenzen
Die allgemeine Regelaltersgrenze wird schrittweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben; Hochschullehrer erreichen dann die Regelaltersgrenze mit dem Ende des Semesters in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden.
Lehrkräfte an Schulen treten dann mit Ablauf des Schulhalbjahres in den Ruhestand, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden.
Für verbeamtete Personen im Vollzugsbereich der Polizei und Justiz verbleibt es bei den bisherigen Regelaltersgrenzen.
Verbeamtete Personen des feuerwehrtechnischen Dienstes, die vor dem 1. Januar 1968 geboren sind, erreichen die Altersgrenze weiterhin mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Für verbeamtete Personen, die nach dem 31.12.1967 und vor dem 01.01.1971 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1971 gilt dann die Altersgrenze von 61 Jahren.