Hinzuverdienst neben Ihrer Versorgung
Ruhensregelungen nach §§ 66, 67, 68 LBeamtVG NRW
Alle Informationen zum Thema Hinzuverdienst neben Ihrer Versorgung haben wir für Sie in den Merkblättern zusammengestellt, die Sie unter "Versorgung / Ruhestand" finden.
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und / oder Erwerbsersatzeinkommen (§66 LBeamtVG NRW)
Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (§ 67 LBeamtVG NRW)
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten (§ 68 LBeamtVG NRW)