Versorgungsberechtigte Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, müssen einmal im Jahr bis zum 30.11. (Eingang LBV NRW) eine Jahreserklärung über ihre Einkünfte und ihre persönlichen Verhältnisse abgeben.
Diese wird zusammen mit der Lebensbescheinigung versendet, die von den deutschen Auslandsvertretungen zu bestätigen und ebenfalls zurückzusenden sind.