Pfändung / Vollstreckung / Schadenersatz / Ombudsstelle

Wir betreuen Aufgaben, die mit der Bezüge- und Beihilfenbearbeitung in den jeweiligen Fachabteilungen zusammenhängen. Durch unser Spezialwissen stellen wir sicher, dass sowohl komplexe als auch alltägliche Prozesse effektiv und zielorientiert bearbeitet werden. Zudem bieten wir Unterstützung in der Schuldnerberatung an, um ganzheitliche Lösungen zu ermöglichen. 

 

Wir betreuen Aufgaben, die mit der Bezüge- und Beihilfenbearbeitung in den jeweiligen Fachabteilungen zusammenhängen. Durch unser Spezialwissen stellen wir sicher, dass sowohl komplexe als auch alltägliche Prozesse effektiv und zielorientiert bearbeitet werden. Zudem bieten wir Unterstützung in der Schuldnerberatung an, um ganzheitliche Lösungen zu ermöglichen. 

 

Referatsleiterin spricht mit Mitarbeiterin
Annette Flügen - Referatsleiterin

Unsere Themen

Unser Referat setzt sich aus mehreren Teams mit den folgenden Themengebieten zusammen:

  • Pfändung

  • Vollstreckung

  • Schadenersatz

  • Ombudsstelle

Pfändung

  • Ermittlung des pfändbaren Teils der Bezüge sowie die Überweisung an den jeweiligen Gläubiger oder die insolvenzverwaltende Person

  • Prüfung in Bezug auf die hinreichende Bestimmung der Gehaltspfändungen oder Abtretungen

  • Auskunftserteilung an die Gläubiger und Schuldner

  • Bei Bedarf Schuldnerberatung

Vollstreckung

  • Agierung als Vollstreckungsbehörde

  • Veranlassung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie Lohn- und Kontenpfändungen

  • Bei Zahlungswilligkeit können im Einzelfall Zahlungsvereinbarungen getroffen werden

Schadenersatz

  • Prüfung und Verfolgung möglicher Ersatzansprüche gegen Dritte

  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und ggfs. gerichtliche Verfolgung

  • Geltendmachung des entstandenen Schadens bei der schädigenden Person oder dessen Versicherung

  • Überwachung des Eingangs von entsprechenden Zahlungen; ggfs. Anstoß von Beitreibungsmaßnahmen im Falle der ausbleibenden Zahlung

Ombudsstelle

  • Bearbeitung von Anträgen auf Entschädigungen gemäß § 82a Abs. 4 LBG NRW

Wir sind für die Schuldner, Gläubiger und insolvenzverwaltenden Personen tätig ebenso wie für das LBV NRW selbst.

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