FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Riester Rente

Hier erhalten Sie Informationen zur privaten Altersvorsorge ("Riester Rente") für verbeamtete Personen.

Hier erhalten Sie Informationen zur privaten Altersvorsorge ("Riester Rente") für verbeamtete Personen.

Die für die Durchführung des Datenaustausches zwischen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und dem LBV NRW notwendige Einverständniserklärung (zugleich Antrag auf Vergabe einer Zulagenummer) finden Sie unten bei den Downloads.


Fristen für die Abgabe der Einverständniserklärung


Die Einverständniserklärung muss ab 2019 spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres beim LBV NRW eingegangen sein (§ 10 a Abs. 1 EStG). 

Beispiel: Für das Beitragsjahr 2020 muss die Erklärung bis zum 31.12.2020 beim LBV NRW eingehen.

Die Besoldungs- und Kinderdaten sollen jeweils zeitnah (spätestens bis zum Ende des folgenden Kalendervierteljahres) nach Vorlage der Einverständniserklärung an die Zulagenstelle gemeldet werden.

Für die Berechnung der Zulagehöhe sowie des erforderlichen Mindesteigenbeitrags wird unter anderem von der ZfA auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de ein Zulagerechner zur Verfügung gestellt.