Aktuell nutzen Sie einen Browser, der von dieser Internetseite nicht unterstützt wird. Bitte nutzen Sie einen anderen Browser.
Sonstige Fragen und Antworten
Hinweise zur Erklärung zum Krankenversicherungsbeitrag, Versorgungsausweis, vermögenswirksame Leistungen.
Privat Versicherte müssen die Erklärung nur unter Punkt "A" ausfüllen. Eine Bestätigung durch die Krankenversicherung entfällt.
Für Ermäßigungen, z. B. für den Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen. Die Entscheidung, ob eine Ermäßigung gewährt wird, liegt beim jeweiligen Veranstalter.
Nein, Versorgungsberechtige und Richterinnen / Richter im Ruhestand sind keine Arbeitnehmenden im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes.