FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Sonstige Fragen und Antworten

Hinweise zur Erklärung zum Krankenversicherungsbeitrag, Versorgungsausweis, vermögenswirksame Leistungen.

Privat Versicherte müssen die Erklärung nur unter Punkt "A" ausfüllen. Eine Bestätigung durch die Krankenversicherung entfällt.

Für Ermäßigungen, z. B. für den Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen. Die Entscheidung, ob eine Ermäßigung gewährt wird, liegt beim jeweiligen Veranstalter.

Nein, Versorgungsberechtige und Richterinnen / Richter im Ruhestand sind keine Arbeitnehmenden im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes.