Auswirkungen der Tariferhöhung vom 22. April 2023 auf Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte

 

Beamtinnen und Beamte:

Auf Grundlage der Tarifverhandlungen für den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst für Bund und Gemeinden (TVöD) wurden für 2023/2024 Tariferhöhungen sowie eine Inflationsausgleichsprämie für die dortigen Tarifbeschäftigten beschlossen.

Dieser Tarifvertrag gilt allerdings nicht für Beamtinnen und Beamte der Länder.

Etwaige Erhöhungen für Beamtinnen und Beamte des Bundes haben auf das Land NRW ebenfalls keinen Einfluss.

Erhöhungen der Besoldung für das verbeamtete Personal in NRW werden vielmehr ausschließlich durch den Gesetzgeber des Landes NRW geregelt.

Sollte eine Besoldungserhöhung und/oder Inflationsausgleichsprämie für Beamtinnen und Beamte durch den Gesetzgeber NRW beschlossen werden, werden wir unverzüglich an dieser Stelle informieren.

 

Beschäftigte:

Mit Tarifeinigung vom 22.04.2023 wurde für den Bereich des TVöDs die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie sowie die Erhöhung der Tabellenentgelte ab 03/2024 beschlossen.

Diese Tarifeinigung gilt nicht für die Tarifbeschäftigten des Landes, die unter den TV-L fallen.

 

Von etwaigen Rückfragen bitten wir daher abzusehen.