Tarifeinigung vom 09.12.2023 und Zahlungen zur Abmilderung der Inflation für Tarifbeschäftigte, Beamte und Versorgungsempfänger

Die Tarifparteien haben sich am 09.12.2023 auf Inflationsausgleichszahlungen sowie eine Erhöhung der Tabellenentgelte geeinigt.

 

Die Tarifparteien haben sich am 09.12.2023 auf Inflationsausgleichszahlungen sowie eine Erhöhung der Tabellenentgelte geeinigt.

Inflationsausgleichszahlungen

Es handelt sich um steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz

  • Einmalzahlung in Höhe von 1.800 € für Tarifbeschäftigte (Auszubildende, Praktikanten, ausbildungsintegriert dual Studierende jeweils 1.000 €)

  • Monatliche Zahlungen für Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 jeweils 120 € (Auszubildende, Praktikanten, ausbildungsintegrierte dual Studierende jeweils 50 €)

Die Inflationsausgleichszahlungen werden entsprechend der Teilzeit gekürzt.

Die einmalige Sonderzahlung erfolgt Ende Januar 2024, die monatlichen Zahlungen (120 € / 50 €) werden rückwirkend ab Ende April geleistet.

Tariferhöhung

Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.11.2024 monatlich wie folgt:

  • Tarifbeschäftigte: +200 €

  • Auszubildende, Praktikanten, ausbildungsintegriert dual Studierende: +100 €

Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.02.2025 wie folgt:

  • Tarifbeschäftigte: +5,5 % 

  • Auszubildende, Praktikanten, ausbildungsintegriert dual Studierende: +50 €

Die Tarifeinigung gilt für folgende Tarifverträge:

  • TV-L

  • PKW-Fahrer-TV-L

  • TVA-L BBiG

  • TVA-L Pflege

  • TVA-L Gesundheit

  • TVdSL (dual Studierende)

  • TV Prakt-L

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie Unterhaltsbeihilfen

Das Tarifergebnis soll 1:1 auf Beamte, Richter, Empfänger von Unterhaltsbeihilfen und Versorgungsempfänger übertragen werden. 

Sonderzahlungen

Zu diesem Zweck erstellt die Landesregierung aktuell einen Gesetzentwurf, um in einem ersten Schritt die im TV Inflationsausgleich vorgesehenen Sonderzahlungen auf den Beamtenbereich zu übertragen. Sobald das Kabinett über den Gesetzentwurf beschlossen hat, sollen auch den Beamten, Richtern, Unterhaltsbeihilfeempfängern und Versorgungsempfängern folgende Sonderzahlungen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung gewährt werden:

  • Beamte und Richter: Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe 1.800 € und für die Monate Januar bis Oktober 2024 weitere Sonderzahlungen in Höhe von 120 € monatlich

  • Versorgungsempfänger: Gewährung der jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes

  • Anwärter und Unterhaltsbeihilfeempfänger: Einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 in Höhe von 1.000 € und weiteren Sonderzahlungen für die Monate Januar bis Oktober 2024 in Höhe von 50 € monatlich

Bei Teilzeitbeschäftigung und begrenzter Dienstfähigkeit werden die Sonderzahlungen nur anteilig gewährt.

Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt, die monatlichen Zahlungen (120 € / 50 €) werden rückwirkend ab Ende April geleistet.

Besoldungsanpassung

Zum 01.11.2024 werden die Grundgehälter um 200 € angehoben. Zum 01.02.2025 erfolgt eine lineare Steigerung um 5,5 %. 

Die Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen erhöhen sich zum 01.11.2024 um 100 € und zum 01.02.2025 um weitere 50 €.

 

Das LBV NRW arbeitet nunmehr mit Hochdruck an der Umsetzung dieses Ergebnisses. Von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen bitten wir Abstand zu nehmen. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.